Darf ein neuer Vermieter die Nebenkosten direkt erhöhen?

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Hallo Sandi, KAUF BRICHT NICHT MIETE. Es gilt der alte Mietvertrag unbefristet und vollinhaltlich weiter. Nichts unterschreiben! Ein neuer MV würde dich gegenüber dem alten garantiert benachteiligen. Eine Anpassung der monatlichen BK-Vorauszahlungen ist von beiden Seiten nach oben oder unten, je nachdem ob Nachzahlung oder Gutschrift, nach einer ordentlichen Abrechnung für die Zukunft möglich. Dazu bedarf es lediglich einer Erklärung und keines neuen MV oder seiner Änderung. Zu dieser Feststellung brauchst du weder Mieterverein noch Rechtsanwalt. Bleib also ruhig und gelassen und gib dem VM zur Kenntnis, was ich dir antwortete. MfG albatros

Obelhicks  28.09.2010, 13:42

genau so ist es...DH

Er darf sie nur anpassen. D.h. wenn bei der letzten Abrechnung eine Nachzahlung bei raus kam, kann er die Vorauszahlung um diesen Betrag erhöhen. Einen neuen Mietvertrag müssen Sie nicht unterschreiben. Ein neuer Vermieter übernimmt immer die bestehenden Mietverträge. Darauf sollten Sie ihn hinweisen.

Unterschreiben brauchst Du den neuen Vertrag auf keinen Fall.

Sollte sich aus der letzten Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung ergeben haben, die eine dementsprechende Nebenkostenerhöhung gerechtfertigt, so darf der neue Vermieter selbstverständlich die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen

Du brauchst auf keinen Fall den neuen Mietvertrag unterschreiben. Der neue Besitzer tritt in den alten Mietvertrag ein. Nur, wenn du dich mit dem neuen Mietvertrag einverstanden erklärst und unterschreibst, wird er rechtsgültig. Die Nebenkosten, welche im Mietvertrag ersichtlich aufgelistet werden müssen, können jährlich nach der Abrechnung entsprechend angepasst werden - nach oben oder auch nach unten. Der Vermieter kann aber nicht einfach neue NK-Posten mit in Anrechnung bringen, z.B. Hausmeister oder Gartenarbeit. Dafür bedarf es deiner Zustimmung und Unterschrift. Also mach dich nicht verrückt, was die Unterschrift betrifft. Verlange vom Vermieter eine genaue Aufstellung der Nebenkosten und vergleiche mit der Abrechnung. Für die Erhöhung der NK muß der Vermieter dir eine schriftliche Information zukommen lassen mit der Begründung, warum die NK erhöht werden. Wenn das der Richtigkeit entspricht, brauchst du nichts zu tun. Wenn es Blödsinn ist, sofort schriftlich widersprechen, damit er dir im Nachhinein nicht an den Karren pi...ln kann. Aber einen neuen Mietvertrag unterschreibst du nicht. Viel Erfolg

Ein neuer Vermieter tritt in die Rechte und Plichten des vorhandenen Mietvertrag ein.Ein neuer Mietvertrag ist nicht erforderlicht,da der alte Vetrag weiter Gültigkeit hat.Selbstverständlch kann der neue Eigentümer eine Mieterhöhung nach den Regeln des Gesetzes einfordern,aber dazu gehört auch ein Mietspiegel für die Vergleichsmite im Umfeld,oder ein Gutachten.Die rechtliche Form muß der vermieter schon einhalten.Sie haben 2 Monate zeit dem neuen Mietvertrag zuzustimmen.