Übernimmt die KFZ Versicherung oder die ADAC Plus Mitgliedschaft die Abschleppkosten wenn das Fahrzeug im Elbtunnel stehen bleibt?
Ein Motorschaden war Ursache der Panne. ADAC darf im Elbtunnel nicht abschleppen.
Das übernimmt immer die Feuerwehr.
4 Antworten
Also die Kfz-Versicherung übernimmt mit Sicherheit nicht die Abschleppkosten - die Leistung ist nur für Fremdschäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung und eigenverursachte Schäden in der Vollkaskoversicherung vorgesehen (wobei Betriebsschäden in der Regel nicht versichert sind!) sowie für Schäden mit äußerlicher Einwirkung in der Teilkaskoversicherung!
Da müßte schon zusätzlich ein Schutzbrief mit abgeschlossen worden sein, um die Kosten erstattet zu bekommen!
Gruß einer Versich.maklerin
Ein Motorschaden ist eine Betriebsgefahr. Da zahlt die KFZ-Haftpflicht nur evtl. Folgeschäden.
Aber der ADAC-Schutzbrief ist eigentlich eine Allgefahrendeckung und müsste die Kosten des Feuerwehreinsatzes übernehmen.
Dann liefe das über deine KFZ-Haftpflichtversicherung. würde aber deinen SF-Rabatt belasten
Mir ist es zwar immer noch ein Rätsel warum im Elbtunnel in der Tat nur die Feuerwehr Abschleppen darf, aber nun. Immerhin haben die sich ja eigens dafür neue schicke Fahrzeuge angeschafft. Sollte dich dieses Schicksal mal ereilen oder bereits ereilt haben, bekommst du von der Feuerwehr einen sogenannten Kostenfestsetzungsbescheid. Den würde ich dann frohen Mutes an den ADAC weiterleiten. Du kannst aber vorher auch einfach mal telefonisch Erfragen ob die Kosten übernommen werden. Die KfZ-Versicherung würde die Kosten evtl. über den Schutzbrief abrechnen wenn man denn einen hat. Wobei es da dann auf die inbegriffenen Leistungen ankommt.
Ich habe die SB bei meiner Versicherung für 10 EUR/Jahr, zumal die gelben bei uns gar nicht selber fahren, vom Beitrag mal ganz abgesehen.
Hallo Hans, hier die Antwort des ADAC
Die Feuerwehr wird aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften tätig und nicht durch den ADAC beauftragt. Sie wurde nicht tätig, um den ADAC Mobilitätspartner aktiv beim Abschleppen zu unterstützen, sondern nur, weil sie damit eigene rechtliche Verpflichtungen erfüllen musste.
Unser Mobilitätspartner hat das Abschleppen durchgeführt und die Feuerwehr leistete allgemeine Hilfe. Der Zweck des Feuerwehreinsatzes ist, und das ist das Entscheidende, auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften zurückzuführen.
Wir bedauern Ihnen keinen positiven Bescheid geben zu können
Wir empfehlen, zur Prüfung einer Erstattung, die Feuerwehrrechnung bei Ihrer Kfz-Versicherung einzureichen.