Arbeitslosengeld bei Nebengewerbe?
Hallo Leute,
ich bin hauptberuflich angestellt und führe nebenbei noch ein Nebengewerbe.
Wie ist das jetzt wenn mich mein Arbeitgeber kündigt und ich arbeitslos werden? Bekomm ich dann ganz normal ALG1 und kann mir weiter was dazuverdienen (mehr als die 125€ die steuerfrei sind) oder wird mir das angerechnet? Oder wird mein Nebengewerbe zu meinem Hauptgewerbe?
Danke und liebe Grüße
2 Antworten
So viel dürfen Sie in einem Nebenjob arbeiten und verdienen
Sie haben auf Ihr Nebeneinkommen einen Freibetrag von 165 Euro im Monat. Bis zu dieser Grenze hat das Gehalt aus Ihrem Nebenjob keine Auswirkungen auf Ihr Arbeitslosengeld. Liegt Ihr Nebenverdienst über dieser Grenze, wird Ihr Arbeitslosengeld gekürzt.
ALG I bekommst Du nur,wenn Du Dein Nebengewerbe weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübst. Der Freibetrag beläuft sich auf monatlich 165€; alles darüber hinaus wird angerechnet auf das ALG I. Der Freibetrag kann sich erhöhen wenn Du Dein Nebengewerbe bereits mind.12 Monate innerhalb der letzten 18 Monate vor Entstehung des ALG I Ansprüche neben Deiner versicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt hast (privilegiertes Nebeneinkommen nach Paragraph 155 Abs.2 SGB III).
Ah super vielen Dank. Das heißt wenn ich schon länger als 1 Jahr selbstständig bin erhöht sich mein Freibetrag. Und was ist da der Maximalsatz der steuerfrei ist?