Krankengeld = sozialversicherungspflichtiges Einkommen?
Hallo zusammen,
ich kenne mich da nicht so aus...
Angenommen man ist unbefristet als Vollzeitkraft in einem festen Arbeitsverhältnis (38h/Woche) und wird krank. Dann bekommt man ja ab der 6ten Woche Krankengeld.
Das Arbeitsverhältnis besteht weiterhin, heißt man ist dennoch noch dort angestellt.
Das Krankengeld das man nun bekommt... ist das ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen?
Vielen Dank.
6 Antworten
Das Krankengeld unterliegt der Sozialversicherungspflicht zur
•Rentenversicherung
•Arbeitslosenversicherung
•Pflegeversicherung
http://www.joppo.de/recht/sozialversicherungsrecht/krankengeld/sozialversicherungspflicht.html
MfG
Ganz klar ja..Krankengeld und ALG unterliegen dem Progressionsvorbehalt.
(Progressionsvorbehalt ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er bezeichnet die gesetzliche Regelung, dass gewisse steuerfreie Einkünfte durch die Wirkung der Progression den für die steuerpflichtigen Einkünfte maßgeblichen Steuersatz erhöhen können und dann indirekt trotz Steuerfreiheit zu einer Erhöhung der Steuerschuld führen.)
Quelle wiki
Das Krankengeld das man nun bekommt... ist das ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen?
Das Bruttokrankengeld berechnet sich aus 70% vom vorigen Brutto bzw. 90% vom Netto (der jeweils niedrigere Wert ist ausschlaggebend).
Vom Bruttokrankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gezahlt. Die Krankenversicherung läuft beitragsfrei weiter (§§ 44 ff SGB V). Ausgezahlt wird dir dein Nettokrankengeld.
Ferner unterliegt das Krankengeld dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) und beschert dir eine Abgabepflicht zur Einkommensteuererklärung (§ 46 Abs. 2 EStG).
Wenn das Krankengeld der Höhe nach nicht ausreicht empfiehlt es sich die Lücke zum vorigen Netto durch den Abschluss eines privaten Krankentagegeldes (bevor man krank wird natürlich) zu schließen. Dies ist meist für weniger als 5,- € im Monat möglich. Privates Krankentagegeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Allerdings muss man das Bereicherungsverbot beachten (§ 200 VVG).
Ja, es gibt ein Brutto und ein Nettokrankengeld. Du hast die Versichertenanteile von der Pflegeversicherung, Renten und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Das passiert natürlich ganz automatisch.
Dann ja ;)
Also wäre das ein klares Ja? Ich muss einen Antrag ausfüllen und angeben ob ich ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen bekomme?
Vielen Dank vorab!
Hallo,
besteht eine gesetzliche oder eine private Krankenvcersicherung?
Um welche Leistung geht es in dem Antrag?
Gruß
RHW
Ja, die kasse wird dir Beiträge zur PflegeversicherungRente und Arbeitslosenversicherung abziehen.
Also wäre das ein klares Ja? Ich muss einen Antrag ausfüllen und angeben ob ich ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen bekomme?
Vielen Dank vorab!