Ergänzungspfleger für Immobilienverkauf?
Hallo,
folgenden Sachverhalt liegt vor. Wir verkaufen ein größeres Anwesen mit insgesamt 3 Eigentumswohnungen. Einer dieser 3 Wohnungen gehört meinen beiden minderjährigen Kinder (4 & 6). Wir werden jetzt 2 Ergänzungspfleger für den Verkauf dieser Wohnung bestellen, für jedes Kind einen separaten Ergänzungspfleger. Hintergrund dieser Vorgehensweise ist zum einen das Rechtsgeschäft zwischen meiner Frau, ebenfalls Inhaberin einer der 3 Wohnungen, und meinen beiden Kindern. Zum anderen geht der Verkaufspreis der Wohnung meiner Kinder auf deren eigenes Konto, jedes Kind hat sein eigenes Konto. Ein Gemeinschaftskonto Konto nicht eröffnet werden.
Meine Frage ist nun, da dieser Rechtspfleger von uns vorab bestellt werden müssen, zwecks Überprüfung des Rechtsgeschäfts. Die Kosten müssen wir für die Pfleger übernehmen. Dieser werden nach Unterzeichnung des Kaufvertrages tätig, überprüfen, das kein Kind benachteiligt wurde.
Müssen diese Rechtspfleger nach Abwicklung des Kaufs weiterhin tätig bleiben oder wie verhält sich das. Vielleicht hat jemand Erfahrung damit.
Liebe Grüße M.
1 Antwort
Also es ist so, dass der Rechtspfleger beim Amtsgericht die Ergänzungspfleger bestellt. Diese vertreten die Kinder in den Angelegenheiten, in denen ihr von der Vertretung ausgeschlossen seid. Nach der Prüfung des Sachverhalts und wenn die Ergänzungspfleger das Rechtsgeschäft abgeschlossen haben, wird dies vom Rechtspfleger genehmigt. Danach wird voraussichtlich eine Kostenrechnung auf euch zu kommen und dann ist die Sache abgeschlossen.
Ergänzungspfleger werden durch das Gericht bestimmt, habe ich schon selbst gemacht :)
Diese müssen erst durch das Gericht bestellt werden, bekommen Einsicht in die Akte und vertreten dann deine Kinder in diesem Rechtsgeschäft. Hier ist dann erst einmal eine Prüfung des ganzen durch den Pfleger und durch das Amtsgericht notwendig. Wenn alle Feinheiten geklärt sind, kann ein Vertragsentwurf gemacht werden. Dieser wird noch einmal abschließend geprüft und dann bekommt ihr vom Gericht das „Go“ für die endgültige Urkunde. Diese wird dann durch Beschluss genehmigt.
So handhabe ich das jedenfalls. (Ich bin selbst in der Betreuung tätig, aber das Prinzip ist das Selbe)
Hm, das Familiengericht hat uns in einem Schreiben, zwecks Inaussichtstellung einer familiengerichtlichen Genehmigung zum Verkauf Ergänzungspfleger empfohlen. Daher gehen wir und der Notar davon aus, dass die Pfleger zunächst durch uns beauftragt werden, das Gericht im Nachgang, wenn die Pfleger ihre Arbeit bereits getan haben, durch Beschluss zum Ergänzungspfleger bestellt werden.