Trotz Trennung und laufender Scheidung, Kontoauszüge vom gemeinsamen Konto?
Hallo zusammen.
ich lebe getrennt von meinem Mann und Haben 2 Kinder die bei mir Leben.
Mein Mann lügt ziemlich viel und ich will herausfinden ob das stimmt.
Wir haben ein Gemeinschaftskonto welches er einfach weiter genutzt hat ohne es für mich zu sperren o.ä.. Da es sich um unser Gemeinschaftskonto handelt an dem ein gemeinsamer Kredit hängt habe ich ja eigentlich ein Recht auf Konto Auszüge, oder?
3 Antworten
sowas alles gehört schon vorher bei dem Entschluß, sich "scheiden" zu lassen, auf den "Tisch" und muß vorher abgeklärt werden, bevor einer allein dann Druck ausübt, zumal in diesem Fall wegen der Rückzahlung des Kredits.. da bleibst du sowieso auch in der Pflicht, wenn du mit unterschrieben hast (Bürgen)
der Kontoauszug geht an den "NamensInhaber" mit an- +abgegebener Adresse, wenn dein Mann also ausgezogen ist, dann im ungünstigsten Fall auch an deine Adresse, weil dein Mann ja ausgezogen ist...
wenn er zwischenzeitlich seine neue Adresse an die Kasse durchgegeben hat, dann solltest du erstens die "Kasse" anrufen (sowieso) und zweitens habt ihr euch da auch nicht umfassend vorher unterhalten . Geld kann er dann abheben, wenn er namentlich aufgeführt ist und im Besitz der Girokarte.. " du aber auch... "
Nachher ist man immer schlauer....
Die Kontoauszüge kannst Du Dir bei der Bank ausdrucken lassen, so lange das Konto Euch gemeinsam gehört.
Ja, hast Du.
Warum hast Du noch nicht versucht, aus dem Vertrag zu kommen?
Ist das kein Onlinekonto?
Er kann es für Dich nicht sperren lassen, das geht nur gemeinsam.
Bin ich schon, läuft auch alles. Nur wollte ich mal wissen wie das ist mit den Kontoauszügen. Ob es den Fall vielleicht bei jemanden gab o.ä.
Anspruch darauf hast Du auf alle Fälle.
Wenn er sie nicht freiwillig rausrückt, kannst Du Dir bei der Bank neue besorgen. Ist halt kostenpflichtig, ist aber nicht sehr teuer.
Ich habe sie schon angefordert und hole sie morgen ab, da sie sonst an seine Adresse gehen würde. Da sie die nicht zu meiner aktuellen schicken dürfen obwohl es ja auch mein Konto ist. Verstehe ich nicht so ganz.
Das verstehe ich auch nicht. Ist mit Sicherheit auch nicht richtig, da Du ganz eindeutig Vertragsnehmerin bist.
Sparkasse?
Ich werde das morgen mal persönlich ansprechen wenn ich vor Ort bin.
aus dem gemeinsamen Kredit für unsere Wohnung in der er lebt komme ich bestimmt auch nicht so einfach raus, oder?
Nein ist nicht die Sparkasse, wäre das da anders?
Nicht mit SEINEM sondern nur mit der Genehmigung des Kreditgebers.
Nein, wenn du mit unterschrieben hast, es sei denn, dein "Exmann" verhält sich kooperativ, zB der Kinder wegen...
Du kannst ihn beim Familiengericht wegen des "Kindesunterhalts" gehörig unter Druck setzen, auch wenn das eine mit dem anderen nichts zu tun hat... Aber bei Euch geht es evtl. ja um einen "Deal"... , wenn du verstehst, was ich meine ..
Aus dem Kredit kommst du nur raus, wenn der Geldgeber damit einverstanden ist. Wie ist das Besitzverhältnis der Wohnung? Gehört sie euch beiden? Wenn ja und er nun allein dort wohnt, hats du Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Bedeutet 50% einer ortsüblichen Miete für eine Wohnung dier Größe und Lage. Kannst du über Mietspiegel feststellen. Diese musst du jedoch einfordern, gibt es erst ab Forderungstag. Sprich das Thema bei deinem Anwalt an.
Was soll mit der Wohnung passieren? Wenn er sie behalten will, dann muss er dich ggf. auszahlen.
aber Mein Mann muss einverstanden sein das ich aus dem Kredit raus möchte oder?
Die Wohnung haben wir zusammen ausgebaut und liegt im Haus seiner Eltern. Ich habe kein Recht auf die Wohnung, stehe nur im Kredit drin.
Leider kann die Bank darauf bestehen, dass du drin bleibst. Du solltest das Gespräch mit denen suchen.
Nein, die Bank, das ist der Entscheider. Er nicht. Es ist zu hoffen, dass er solvent genug ist, das die Bank das macht. Du weißt schon: sollte er aus welchen Gründen auch immer, den Kredit nicht mehr bedienen, kann sich die Bankan dich halten?
Nein, auch sein Einverständnis ist da zwingend notwendig. Da kann ihr ggf. Nur der Richter aus dem Vertrag helfen.
ja, das ist es ja wovor ich Angst habe.
Er ist ebenfalls Vertragspartner. Die Bank kann gegen seinen Willen nicht einfach den Vertrages ändern. Die Bank kann den Vertrages ganz kündigen. Aber nicht einseitig.
@DieMagdaLena.. Jetzt lese ich, daß du ausgezogen bist, dann mit den 2 Kindern. .. warum (?!).. warum ist er nicht ausgezogen, weil, das wäre doch viel einfacher gewesen, auch für eure Kinder.. das hätte der Vater dann aber auch (ein)sehen müßen... (!)
.. was für eine "Schlafmütze" hast du eigentlich für einen Anwalt.. (?!) der hat ja scheinbar gar keine Ahnung... + kassiert nur "dickes Geld".. für euren "Härtefall "..
Ja.
Ich selber habe sofort mein eigenes Konto eröffnet auf dem auch meine Sachen laufen.
Bei dem anderen Konto ist es das Problem das wir ein gemeinsamen Kredit haben.
komme ich da so einfach raus?!?!