Elternteil durch Krebs gestorben Vermieter Muss Kind weiter Miete zahlen?

11 Antworten

das Kind ist Erbe und tritt in die Rechtsnachfolge ein. es gelten spezielle Fristen:

https://www.bestattungen.de/ratgeber/todesfall/mietrecht-im-todesfall.html

das betrifft auch die Renovierung, und die Miete zahlt das Kind ebenfalls. Die Wohnung darf ausgeräumt werden.

Sie schlägt das Erbe aus - hat Sie mit allem nix mehr zu schaffen

Wenn das Erbe angetreten wird, dann gehört die Wohnung dazu. Kündigungsfrist ist zu beachten, ob die Wohnung renoviert werden muss, richtet sich nach dem Mietvertrag. Da wollen Vermieter oft mehr als ihnen zusteht. Da lohnt eine rechtliche Überprüfung des Mietvertrags.

VeraLife  05.09.2020, 12:58

und es richtet sich nach demPrivat Vermögen und der Erbehöhe.

Muss ein volljähriges Kind welches aber nicht im gleichen Haushalt lebt die Kündigungsfristen beachten und die Wohnung der Mutter weiter bezahlen oder diese ggf sogar renovieren?
Muss ein volljähriges Kind welches aber nicht im gleichen Haushalt lebt die Kündigungsfristen beachten und die Wohnung der Mutter weiter bezahlen wenn dieses Kind eine Konto Vollmacht verfügt?

Ja, sofern das volljährige Kind nicht durch Testament vom Erbe der Mutter ausgeschlossen wurde oder ihr Erbe form- und fristwahrend ausgeschlagen hat.

Dann tritt es n. § 564 BGB - neben anderen Mitgliedern der Erbengemeinschaft - in das Mietverhältnis der Erblasserin ein.

Wäre es ratsam die Konto Vollmacht zu widerrufen falls die zweite Frage mit Ja zu beantworten ist?

Nein: Der Vermieter kann sie also während er Kündigungsfrist für Mietzahlungen, aber auch Räumungs- und Renovierungskosten oder Zahlungsrückstände auch allein und in voller Höhe in Anspruch nehmen, ohne das es auf eine Kontovollmacht der Tochter ankäme.

G imager761

Der Bevollmächtigte kann die Vollmacht nicht widerrufen, dies kann nur der Vollmachtgeber. Es zwingt den Bevollmächtigten aber niemand von der Vollmacht Gebrauch zu machen.

Mit der Vollmacht darfst du sowieso nur Verbindlichkeiten des Kontoinhaber erfüllen, die Schönheitsreparaturen der Mietwohnung gehören hier nicht dazu. Dies ist Aufgabe der Erben. Ebenso wie Mietvertrag und sonstige Verträge zu kündigen.

Sollttest du mit dem Gedanken spielen die Erbschaft aufzuschlagen, musst du darauf achten, dass du die Erbschaft nicht durch Handlung annimmst ( zB weil du den Mietvertrag kündigst oder die Wohnung leer räumst). Ebenso solltest du sämtliche Veränderungen am Konto dann ausreichend dokumentieren, mit dem Todestag hat die Bank die Kontostände gemeldet und das Konto auf Nachlasskonto umgestellt.

Consciousness4 
Beitragsersteller
 05.09.2020, 14:38

und selbst wenn eine halbe Stunde nach dem Tod noch Geld abgehoben wurde weil bspw kurz zuvor noch beiden Parteien telefoniert hatten und es so wollten?

kabbes69  05.09.2020, 16:34
@Consciousness4

Kommt drauf an. Wenn es etwas für die Verstorbene war, das Geschäft bei Kenntnis des Todes noch nicht abgeschlossen war, ist es nicht mehr zu erfüllen.

War es zB eine dir mündlich zugesprochene Geld-Schenkung: wird es schwierig, dann kommt es auf die Höhe und die Umstände an, evtl ob es Zeugen gibt. Im Zweifel würde hier ein Richter entscheiden.

Wer ein Erbe antritt, übernimmt auch Schulden und Verpflichtungen des Verstorbenen.