Muss ich meinen Chef meinen Führerschein zeigen?
Ich habe jetzt meinen Autoführerschein gemacht und gleich den Anhängerführerschein mit angemeldet.
Allerdings habe ich mich umentschieden, dass ich es erst mal sein lasse, es sei denn mein Arbeitgeber zahlt, da wir auf arbeit auch einen Anhänger haben, für den man diese spezielle Fahrerlaubnis braucht. Aber er will nicht zahlen.
Weil es mich aber doch reizt, da ich es am Anfang gleich angemeldet habe und das Landratsamt dafür auch schon Geld kassiert hat, habe ich meinen Arbeitgeber gefragt, ob er nicht wenigstens mein Geld nimmt und die es über das Geschäft überweisen. Dadurch könnten sie wenigstens die Umsatzsteuer erstattet bekommen. Und es gäbe glaube ich auch noch die Möglichkeit es als Betriebsausgabe abzusetzen. Aber ich habe nur die Antwort bekommen: "Nö lass mal." Außerdem sagten sie, sie wissen auch gar nicht ob das geht.
Weil ich denen aber schon viele Informationen darüber ausgedruckt habe und es auch oft durch die Blume versucht habe zu sagen, habe ich es jetzt bei zwei Leuten nochmal mein Anliegen präzise formuliert und eben bei letzteren diese "Nö lass mal" Antwort bekommen und beim Anderen wurde ich auch nur abgewimmelt.
Wenn ich den Anhängerführerschein jetzt aber doch noch auf meine Kosten und von mir aus mache, muss ich meinen Chef davon in irgendeiner Weise berichten?
Ich will in diesen Fall nicht das mein Arbeitgeber davon profitiert, wenn ich alles doch selber übernehme, nach so vielen vergeblichen Versuchen um Unterstützung zu bitten und am Ende sogar so viel entgegengekommen bin.
Das Problem ist auch, dass mein Chef zu der Sorte gehört, die auch mal sagt: "Ach, jetzt fahr doch schnell die paar Meter mit den Anhänger es merkt doch keiner, dass du den Führerschein dafür nicht hast." Wenn ich dann aber nicht preisgeben will, dass ich den Führerschein doch habe, dann müsste ich ja lügen. Was haltet ihr davon.
6 Antworten
Ein AG, der seinem Mitarbeiter ein Firmenfahrzeug überlässt, ist gut beraten, sich regelmäßig den Lappen vorzeigen zu lassen.
Schon im eigenen Interesse, damit er nicht belangt werden kann.
Da die Erlaubnis, einen Anhänger zu fahren, im Führerschein vermerkt ist, wird er es natürlich sehen.
Danke. Das hört sich sinnig an.
Der Halter muss sich davon überzeugen, dass der Führer des Kfz die erforderliche Fahrerlaubnis hat (OLG Frankfurt NJW 65, 2312). Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich verhältnismäßig streng. In der Regel wird gefordert, dass der Halter die Fahrerlaubnis einsieht (Hentschel. a.a.O., § 21 StVG Rn. 12 m.w.N.). Er muss also nach der Fahrerlaubnis fragen und sich diese zeigen lassen, um diese Pflicht zu erfüllen.
Wow. So viele nützliche Informationen. Das habe ich lange nicht mehr erlebt. Sogar unaufgefordert. Sonst muss man den meisten alles aus der Nase ziehen. Vielen Dank.
Es gibt auch viele Leute die nicht gerne ihr Wissen Teilen oder meinen man könnte doch alles schnell selber googeln. Aber ich finde, wenn man schon so eine Plattform hat, kann man doch auch darauf hoffen, dass sich erst jemand mit den Thema beschäftigt hat oder sich einfach nur gut aus kennt. Das ist manchmal viel einfacher, als sich mühsam alles zusammen zu suchen. Das soll aber auch nicht heißen, dass ich nie selber nach Informationen suche.
Mir war der Passus bekannt, ich wollte ihn jedoch noch so untermauern, daß du keinerlei Zweifel mehr hast :-)
Zudem bin ich ziemlich fix im Finden von Sachverhalten ^^
Manch einen nervt das auch schon mal, aber in diesem Fall fand ich es wichtig, dir auch gleich die rechtlichen Grundlagen zu liefern.
Muss sich denn derjenige, der jemanden ein Fahrzeug überlässt, vergewissern, dass der auch die Fahrerlaubnis hat? Liegt das dann nicht in der Verantwortung desjenigen, der vorgibt dieses fahren zu dürfen? Wenn ich zum Autohändler gehe und ein Auto kaufe, fragt der doch auch nicht, ob ich einen Führerschein habe. Oder hat sich da etwas geändert?
Du hast schon einen seltsamen Umgang mit deinem Chef, so ein Arbeitsklima ist nicht gerade zielführend.
Wenn du im Geschäft fahren musst, dann sollte dein Chef schon sich überzeugen ob du für das Geschäftsfahrzeug eine Fahrerlaubnis hast.
Wenn du im Geschäft einen PKW Anhänger bewegst, ohne die Fahrerlaubnis dafür zu besitzen, machst du dich eben strafbar, im Falle eines Unfalles auch für den Schaden haftbar.
So lange du keinen Führerschein für den Hänger hast, MUSST du sogar ablehnen, damit zu fahren. Das wäre eine Straftat. Dazu kann dein Chef dich nicht auffordern.
Danke. Das war mir klar. Aber es geht mir darum, dass ich diese Ausrede auch gerne anwenden würde, wenn ich den Führerschein dann doch habe.
Wenn du mit dem Firmenwagen fahren sollst, will der Chef natürlich deinen Führerschein einsehen. Dazu ist er sogar verpflichtet.
Ach ja du musst das dem nicht sagen das du den BE hast ihn aber anzulügen ist auch nicht so dolle.
Wenn erfragt ob du den Führerschein gemacht hast dann sagst du: nöö lass mal.
Das ist lustig. Genau das selbe hatte ich auch schon im Kopf.
Jeder, der einem anderen ein Fahrzeug überlässt, muss sich vorher kundig machen, ob der andere eine Erlaubnis zum Führen desselben hat.
Ansonsten handelt er grob fahrlässig.