Erfährt der Gerichtsvollzieher meine Kontobewegungen?
Hallo!
Ich habe ein P-Konto und liege unterhalb der Pfändungsgrenze. Bekommen meine Gläubiger und der Gerichtsvollzieher trotzdem Einsicht in meine Kontobewegungen?
3 Antworten
Die Gläubiger selbstverständlich nicht.
Der Gerichtsvollzieher hat entsprechend die Befugnis zu pfänden. Jedoch darf und kann er keine Kontobwegungen und soweit nicht einmal die Summe einsehen- sondern lediglich pfänden.
*Nachtrag, die Einzigen, die näheres über Kontobewegungen erfahren können und dürfen ist der Staat. Von anderer Seit hast du jedoch nichts zu befürchten, sofern du keine Straftaten begehst.
Natürlich
Ok, die Gläubiger nicht, aber der Gerichtsvollzieher durchaus...
ich habe den Link gelesen. Dort steht aber nirgends das der Gerichtsvollzieher meine Kontobewegungen überprüft.
Das kann möglich sein für den gerichstvollzieher aber nicht für den gläubieger!
Aber wen du drunte rleisgt dan eher schaut er nicht nahc den das wören sinlose ksoten die er produzieren würde da kanner dich eher auffordern das mal als konto auszug vorzuzeigen da das nichts kostet!
Gibt es dafür eine Quelle? Ich habe bis jetzt nichts dergleichen in Netz gefunden.