Zugriff auf mein Konto für Eltern sperren bzw Eingrenzen, geht das?
Moin, Es geht um folgendes... ich bin 16 Jahre alt und habe eine ganz normales Konto. Meine Eltern haben es so eingerichtet, dass sie jederzeit Einsicht und Zugriff auf das Konto haben. Langsam fühle ich mich deswegen echt unwohl, für sie ist es ganz normal online Geld hin und her zu buchen und immer genau Bescheid zu wissen wo mein Geld hingeht. Da wir uns selten einig sind, habe ich Sorge sie könnten mir mal im Affekt mein Geld wegnehmen oder es für Dinge ausgeben die ich "angeblich brauche". Um das zu verhindern möchte ich ihren Zugriff einschränken, sodass sie meine Einverständnis brauchen um Kontobewegungen machen zu können.
Ist nicht böse gemeint, aber das Geld erarbeite ich teilweise selbst, teilweise bekomme ich es zu bestimmten Anlässen geschenkt...und es ist meins. Ich möchte damit machen können was ich möchte. Und ich möchte es vollkommen selbst verwalten!
Reden ist sinnlos.
12 Antworten
Deine Eltern haben faktisch das Konto
du darfst daran etwas üben , mehr nicht !
Sie können dir jederzeit die Rechte entziehen, du kannst , mit 16 Jahren noch gar nichts
Nein, solange du minderjährig bist, kannst du deine Eltern nicht ausschließen.
2 Jahre hoffen dass nichts passiert ;)
Leider nur mit 18! Aber ansonsten geh vielleicht mal zu deinem Bankberater / deiner Bank und frag ob sich das eventuell schon irgendwie anders klären lässt...
https://www.elternimnetz.de/kinder/erziehungsfragen/schuetzen/kinderrechte.php#7 schreibt dazu:
Welche Pflichten der Eltern ergeben sich aus der Vermögenssorge?
Grundsätzlich steht den Eltern die Vermögenssorge für das gesamte Vermögen des Kindes zu. Sie umfasst alle tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, das Kindesvermögen zu erhalten, zu verwerten und zu vermehren. Die Vermögenssorge berechtigt die Eltern zur Vertretung des Kindes, insbesondere auch in Rechtsstreitigkeiten.
Zum Kindesvermögen gehören Grundbesitz, Wertpapiere, Kontoguthaben, Renten usw. sowie die daraus erzielten Einkünfte. Weiterhin zählt zum Kindesvermögen, was das Kind aus Arbeit oder selbstständigem Geschäftsbetrieb erwirbt und was dem Kind zur freien Verfügung überlassen wird.
Somit keine Chance.