Erfähert der Vermieter von privatinso wenn keine Kaution hinterlegt wurde?
hallo
mich würde mal interessieren, ob der Vermieter von einer insolvenz erfährt, wenn der mieter ihm keine Kaution hinterlegt hat und auch sonst beim vermieter keinerlei schulden gemacht wurden. Also der Mieter bisher immer "SAuBER" war.
6 Antworten
an fragnet2010! wie kannst Du behaupten, dass ein Insolvenzverwalter niemals den Vermieter anschreibt? Das macht der Verwalter in den meisten Fällen. Der Verwalter ist nahezu dazu angehalten eine Enthaftungserklärung gem. § 109 I 2 InsO auszusprechen. Macht der Verwalter dies nicht und es entstehen Mietrückstände hat der Vermieter die Möglichkeit die offenen Mieten gegenüber der Insolvenzmasse geltend zu machen. Ist keine Insolvenzmasse vorhanden, so ist der Verwalter gezwungen Massearmut anzuzeigen. PENG! das war es dann mit dem Insolvenzverfahren.
an fragnet2010! wie kannst Du behaupten, dass ein Insolvenzverwalter niemals den Vermieter anschreibt? Das macht der Verwalter in den meisten Fällen. Der Verwalter ist nahezu dazu angehalten eine Enthaftungserklärung gem. § 109 I 2 InsO auszusprechen. Macht der Verwalter dies nicht und es entstehen Mietrückstände hat der Vermieter die Möglichkeit die offenen Mieten gegenüber der Insolvenzmasse geltend zu machen. Ist keine Insolvenzmasse vorhanden, so ist der Verwalter gezwungen Massearmut anzuzeigen. PENG! das war es dann mit dem Insolvenzverfahren.
@joachimwinter:Der Insolvensverwalter wird niemals den Vermieter anschreiben - warum sollte er das?! Gezahlte Kautionen sind in der Privatinsolvenz anzugeben (sonst macht man sich strafbar), aber Kautionen sind nicht "verwertbar". In diesem Falle ist es ja sogar so, dass nicht einmal eine Kaution gezahlt worden ist. Zudem besteht ja auch keine Mietschulden, d.h. es ist für das Insoverfahren unerheblich.
Leider schreiben viele TH die Vermieter an, weil sie mitteilen, das sie für das Dauerschuldverhältnis-Miete-nicht aufkommen. Das wird aber nicht von jedem TH so gemacht.
Da der Insolvenzverwalter i.d.R. nicht weiß, ob eine Kaution bezahlt wurde, wird er sicherlich beim Vermieter eine entsprechende Anfrage starten. Dazu ist er aber nicht verpflichtet, wenn er überzeugt davon ist, dass an den Vermieter keine Kaution gezahlt worden war.