Erbvertrag: hat Geschwister Recht auf Einsicht/Auskunft?
Eine Freundin soll wohl seitens ihrer Eltern und des Bruders beim späteren Erbe benachteiligt werden. Zwischen den Eltern (Erblasser) und dem Bruder der Freundin wurde vor einigen Jahren offenbar ein Erbvertrag geschlossen. Konkret: alle drei waren beim Notar und haben etwas gemeinsam unterschrieben,es ging um das Erbe/Haus. Spricht also für Erbvertrag,was sollte es sonst sein?! Es gibt dazu nur die mündliche Auskunft des Vaters und der (schlechtinformierten) Mutter, dass die Tochter ihren Pflichtteil vom Haus bekäme. Selbst auf den sollte sie damals schriftlich verzichten,was sie aber verweigert hat. Der Pflichtteil wäre also 1/4 des Wertes (Hälfte des gesetzl.Erbes bei zwei erbberechtigten Kindern). Ihr Bruder bekäme demnach 3/4. Das ist ungerecht, aber nicht unzulässig. Leider macht der Vater so eine Geheimniskrämerei um dieses Schriftstück, weigert sich, es der Tochter zu zeigen. Sie würde gerne genau wissen,was darin steht. Vor allem weil der Bruder -der bevorzugte Erbe- schlecht mit Geld umgehen kann und sie sich heute schon auf einen teuren Rechtsstreit bezügl. Auszahlung des Pflichtteils "freuen" kann. Sie will sich deshalb jetzt schon von einem Anwalt beraten lassen, wie man diesen Schwierigkeiten verbeugen könnte. Dazu müsste sie aber erstmal wissen, was genau in dieser notariellen Urkunde festgehalten ist. Frage: hat die Tochter irgendeinen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Einsicht in den Erbvertrag?
4 Antworten
Frage: hat die Tochter irgendeinen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Einsicht in den Erbvertrag?
Nein. Als Unbeteilite gehen sie vertragliche Vereinbarungen Dritter nichts an. Auch bezweifle ich, das sie ein berechtigtes Interesse hat, neiderfüllt alle paaar Wochen Einsicht in die Grundbucheintragung der elterlichen Immobilie zu bekommen.
Selbst auf den sollte sie damals schriftlich verzichten,was sie aber verweigert hat
Das war kurzsichtig. Denn wie hoch der Reinnachlass in beiden Erfällen der Eltern einmal ausfallen wird, weiß sie nicht (Pflegekosten, Schenkungen, ...). Wie hoch er heute wäre und welchen Geldanspruch sie mit einem notariellen Erb- und Pflichtteilsverzicht verlangen könnte, schon :-)
Es gibt dazu nur die mündliche Auskunft des Vaters und der (schlechtinformierten) Mutter, dass die Tochter ihren Pflichtteil vom Haus bekäme.
Damit wird sie sich aber zufrieden geben müssen und als gesetzloiche Erbin Testaments- oder Erbvertrgskopie vom Nachlassgericht abwarten müssen. Und in beiden Erbfällen von Mutter oder Vater gibt es genau drei Möglichkeiten:
Sie wurde von der Erbfolge ausgeschlossen. Dann kann sie ein bewertetes Nachlassverzeichnis beanspruchen und nach dem Reinnachlass, also Vermögen des Erblassers am Sterbetag abzgl. Verbindlichkeiten und Beerdigungskosten, ihren Pflichtteil geltend machen. Ihre Anwaltskosten trägt sie selbst, es sei denn, ihrem Auskunfts- und Pflichtteilsanspruch wurde nach Forderung nicht entsprochen und sie erhebt dehalb Stufenklage. Diese Kosten fallen aber dem Nachlass zu und mindern somit ihren Pflichtteilsanspruch mit.
Das Haus wurde, auch gegen Wohnrecht oder Pflegevereinbarung, übertragen. Dann steht ihr innerhalb von 10 Jahren, ab dem zweiten um 10% fallend, am Übertragungswert ohne Wohnrecht und Pflege Ergänzung zum Pflichtteil zu.
Das Haus wurde per Vermächtnis übereignet. Dann zählt das nicht zum Nachlass und Pflichteilsanspruch. Nur die Differenz zu ihrem Pflichtteil aus übrigem Erbe im vergleich zu einem mit Haus kann sie ergänzt verlangen. Wohnrecht und Pflege werden davon aber abgezogen.
Man soll das Fell des Bären nicht verteilen, bevor er erlegt ist. Denn tatsächlich können die Eltern lebzeitig mit ihrem Geld und Eigentum tun und lassen, was sie möchten und müssen das Erbe nicht für die Tochter fett halten. Nicnht mal einen bestimmten Pflichtteil aus heutiger Sicht gewähren, wenn man ein entsprechendes Angbebot ablehnt :-O
G imager761
es gibt keinen erbvertrag
sie haben eine schenkung beim notar gemacht und sich nießbrauch genommen oder so
sie hat auch keinen anspruch auf einsicht in das testament
was fürn erbvertrag, da muss dein bruder nix unterschreibe, sie könnten es ihm auch gegen seinen ausdrücklichen willen vererben, er müsste dann ausschlagen
Genauso ist das...dafür, dass der Bruder mit den Eltern gemeinsam beim Notar gewesen ist, kann es sich nur um eine Überlassung / Schenkung des Hauses handeln.
eben denke ich auch
schenkung und nießbrauch, zack zack
dann kann man auch sage, dass es einem eigentlich noch gehört, man zieht ja allen wirtschaftlichen nutzen daraus
Nein, auch um eine Fahrgemeinschaft, Einbeziehung durch Kenntnisnahme, Pflegepflichtvereinbarung, Wohnrecht, Vermächtnis, Nießbrauchvereinbarung, Grundschuld, ...
Wieso behauptet man hier also unverdrossen, es "kann sich nur um eine Schenkung" handeln, wenn die Beteiligten selbst es bestreiten, gar von einem Pflichtteilsanspruch der Tochter reden, der damit garnicht bestünde statt auf die eigentliche Frage zu antworten?
Nur weil Du nicht weißt, was ein Erbvertrag ist, bedeutet das nicht, dass es soetwas nicht gibt.
Doch gibt es . Der Unterschied ist: ein Testament wird beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt, der Erbvertrag beim Notar bei dem er Geschlossen wurde.
das ist alles blödsinn
du kannst dir das testament auch unter dein bett stopfen, zählt trotzdem
ist klar, ein Testament muss natürlich nirgendwo amtlich hinterlegt sein, anders als der notar.Erbvertrag. Und ja, das hier thematisierte Schriftstück soll lt. Aussage der Eltern bei einem Notar hinterlegt sein und sie selbst haben eine Abschrift davon.Die sie aber nicht zeigen wollen. Die Mutter tät´s schon gern, "darf" aber vom Vater aus nicht :( Übrigens zählt ein Testament dann nicht mehr, wenn es einen anders lautenden Erbvertrag gibt, zumindest was das im Erbvertrag festgelegte Hab und Gut betrifft.Das Testament von unter dem Bett zählt also nicht immer ;)
marple100, das ist leider falsch. Man kann ein notarielles Testament machen und es beim Notar hinterlegen. Das kostet.
Eine Schenkung/Überlassung macht man auch beim Notar. Nicht beim Amtsgericht. Der Notar leitet es weiter an das Grundbuchamt - dieser ist beim Amtsgericht angesiedelt. Nach dem Eintrag in das Grundbuch ist die Schenkung vollzogen. Aber man muss vorher zum Notar.
Darüber zu diskutieren ist sinnlos. Dafür dass der Sohn mit beim Notar gewesen ist, das spricht eher für eine Schenkung.
Für ein notarielles Testament reicht alleine die Gegenwart der Eltern.
außerdem zählt die jüngste willenserklärung, ob es die vom notar oder unterm dem bett ist, spielt keine rolle
Grundsätzlich nicht. Sie muss leider warten bis die Eltern verstorben sind. Den Pflichtteil kann man ihr nicht nehmen. Aber Einsicht in den Erbvertrag kann sie leider nicht verlangen. Es ist zwar schade das die Eltern sich so entschieden haben aber sie kann nichts ändern solange sie ihren Pflichtteil bekommt.
Nein! Keine Schenkung. Haus und Grundstück gehören weiterhin Vater und Mutter. Das wurde mehrfach ausdrücklich erklärt.Es muss ein Erbvertrag sein,da das was darin stehen soll, erst nach dem Tod beider Eltern greift. Zuerst erbt der überlebende Elternteil alleinig das Haus, das wurde klar gesagt.