Meine Schwester hat das Grundbuch meiner verstorbenen Eltern. Ich als Erbe möchte Einsicht haben.Auch über den aktuellen Kontostand gibt Sie mir keine Auskunft?
Wie würdet Ihr Vorgehen.?Danke.
Ich habe das Testament vom Gericht vor 4wochen erhalten.
6 Antworten
Geh zu einem Anwalt für Erbschaftsrecht...
grundbuchauszug kannst du beim Grundbuchamt einsehen...
Deswegen steht es auch eine Zeile drunter...
den Anwalt wird sie brauchen, wenn die Schwester sich weigert, Unterlagen rauszugeben
der aktuelle Stand steht im Grundbuch .. man braucht also dazu nicht den Grundbuchauszug, den die Schwester offensichtlich in Besitz hat - folglich braucht man auch keinen Anwalt ....
Danke.
Den Anwalt braucht sie nicht fürs Grundbuchamt 🙄🙄🙄
den Anwalt braucht sie, wenn die Schwester das Erbe nicht rausrückt
Wann ist dein letztes Elternteil verstorben? Bist du dir sicher, dass du zum Erben wurdest?.Ggfls. mal beim zuständigen Nachlassgericht erkundigen.
Mit Erbschein bekommst du selbst einen Grundbuchauszug vom Amtsgericht (Grundbuchamt) und Auskunft von der Bank.
Mit Beantragung Erbschein kannst du allerdings das Erbe auch nicht mehr ausschlagen. Du solltest also schon innerhalb der 6 Wochen nach Tod wissen, wie der Vermögensstand aussieht.
Ja,bin sicher.Steht im Testament.
Bedeutet du hast bereits Post über die Eröffnung vom Nachlassgericht erhalten?
oder lag es nur irgendwo in der Schublade und Schwester hat vielleicht „vergessen“ es abzugeben?
Bei einem privaten Testament ( = ohne Notar) benötigst du (ihr) trotzdem einen Erbschein. Die Berichtigung des Grundbuches auf den Namen der Erben ist 2 Jahre nach Tod kostenfrei, nur als Hinweis :-)
Habe ich vom Gericht erhalten.
Das Grundbuch liegt beim Grundbuchamt = Amtsgericht wo sich das Grundstück befindet
diejenigen, die ein berechtigtes Interesse begründen können (z.B. Erben), dürfen Einsicht nehmen
Deine Schwester hat vermutlich einen Grundbuchauszug - der muss aber nicht mehr aktuell sein .
den aktuellen Stand der Eintragungen erfährt man nur duch die Einsichtnahme in das Grundbuch
so einfach ist es wohl doch nicht. Ich bekomme trotz berechtigtem Interesse keinen Auszug.
Du musst natürlich das berechtigte Interesse nachweisen
bist Du Erbe ist das gegeben
deine schwester hat einen auszug aus dem grundbuch. wenn du wissen willst wer im grundbuch eingetragen ist, dann musst du zum grundbuchamt und um einsichtnahme bitten.
Mit Erbschein zur Bank und zum Grundbuchamt gehen, da kannst du alles selbst erfragen
um Einsicht in das Grundbuch zu nehmen, braucht man keinen Anwalt ....