Erbteile an Mutter übertragen.
Hallo,
mein Vater ist vor kurzem verstorben. Meine Schwester und ich wollen nun unseren Pflichtteil an unsere Mutter übertragen bzw schenken damit sie alles was mein Vater erwirtschaftet hat bekommt und um die Runden kommt. Es handelt sich um eine Wohnung und einen kleinen Sparbetrag. Beim Amtsgericht haben wir drei unseren Erbteil erstmal angenommen doch nun wollen wir es wie beschrieben zur alleinigen Verfügung an unsere Mutter abtreten. Hätten wir es ausgeschlagen würde es zu vielen Teilen an Familienmitglieder gehen mit denen wir seid Jahrzehnten nichts zu tun haben.
Vielen Dank im vorraus....
6 Antworten
Entweder formell per notarieller Urkunde Ihre und Ihrer Schwester Erbteile an die Mutter übertragen oder - was in der Praxis ausreichend sein dürfte - in notariell beglaubigter Erklärung der Mutter Vollmacht zur Verfügung über Ihre Erbteile erteilen. Ds Grund-buch wird dann zwar Ihre Mutter und Sie + Schwester als Eigentümer ausweisen, aber kraft der Vollmacht kann Ihre Mutter eigenständig handeln. Besprechen Sie das mit einem Notar.
Warum denn so kompliziert? Jeder kann mit deinem Erbe machen, was er will - überweisen auf das Konto der Mutter wäre das einfachste.
Sind die Kinder nicht volljährig, verwaltet sie ihr Erbteil ohnehin und kann dass dann auch verbrauchen, wenn die Kinder das so möchten.
Oh Entschuldigung.......
Die Frage ist: Wie können wir den Erbanteil an meine Mutter trotz Zusage beim Amtsgericht meiner Mutter zukommen lassen!!!
Entschuldigung!
Es scheint keine letztwillige Verfügung vorzuliegen. Damit haben die Mutter 1/2 und die beiden Kinder je 1/4 geerbt. Was hier beim Amtsgericht "angenommen" worden sein soll ist mir unklar: Eine Erbschaft fällt automatisch zu und wird nicht erst angenommen. Nur wenn man das Erbe nicht will, muß man es beim Amtsgericht ausschlagen. Dies ist schon die erste Unklarheit. Nun zum Erbe: Das Geld kann der Mutter ja ohne weiteres gegeben werden. Was das Grundstück betrifft, so sollte eine Übertragung auf die Mutter wohl überlegt werden, denn bei deren Tod könnten andere Personen erben (wenn sie später ein Testament macht, auf Erbschleicher hereinfällt, usw.), was der Vater sicher nicht gewollt hätte. M.E. wäre es sinnvoller, der Mutter einen Nießbrauch oder Wohnrecht grundbuchrechtlich abgesichert einzuräumen. Ansonsten gilt das, was sergius geschrieben hat.
Das ist eine gute Idee !
Wir hatten einen ähnlichen Fall in dem die gesetzliche Lage nicht gut ist für den hinterbleibenden Elternteil (weil die 'Krähen' sich gnadenlos auf die Reste stürzen.
Auch bei Freunden war erschreckend wie 'Bruder' sich am Erbe vergreift obwohl 'Schwester' gleiche Rechte hat. In dem Fall war es dessen Ehefrau die ihn aus purer Gier aufstachelte.
Geht schnell zum Notar (das war die Frage) und tragt in einem Termin Euren Willen vor . Der Notar macht den Rest.
Beim Amtsgericht hatte man uns gesagt das wir es "annehmen" sollen damit wir einen erbschein erhalten! Machen sowas nicht jeden Tag und verlassen uns dies bezüglich auf die zuständige Behörde!Sobald wir einen hätten könnten wir erst zum Anwalt bzw. Notar um unseren Willen in irgendeiner Art und Weiße durchzusetzen! Letztendlich wollen wir das beste für unsere Mutter.