Erbschein ohne Geburtsurkunde?
Hallo! Ist es möglich, dass ein Erbschein ausgestellt wird auch wenn keine Geburtsurkunde vorgelegt werden kann? Im Freundeskreis gibts folgenden Fall: Mann verstorben, die Geburtsurkunde der Frau nicht auffindbar. Die Frau stammt aus einer Region, die vor dem 2. Weltkrieg deutsch war und inzwischen polnisch ist. Dementsprechend dürfte es zeitaufwendig und nervenaufreibend sein, von dort ein Ersatzdokument zu erhalten. Darf der Erbschein wirklich nur ausgestellt werden wenn das Ersatzdokument vorgelegt werden kann oder gibt es in solchen Fällen irgendwelche Ausnahmen damit mann den Stress vermeiden kann. Die Hochzeitsurkunde liegt z.B. vor. Vielen Dank für eure Antwort Michi
3 Antworten
Welche Behörde? Notar sagt Geburtsurkunde muss her. Welche Behörde gibt denn dabei Auskunft?
Wir haben grade das gleiche Problem... Vater gestorben, geboren in Breslau, also jetzt auch Polnisch, und seine Geb.urkunde nicht auffindbar... Wir haben Geb.Urkunde der Witwe, die Eheurkunde, und seit heute sogar die Sterbeurkunden seiner Eltern - und alles das reicht nicht, weil wir diese (blöde) Geburtsurkunde nicht haben...
Wir können uns ja gegenseitig mal auf dem laufenden halten...
Bei uns war es übrigens nicht der Notar, sondern das Nachlassgericht.
LG
Oh, sorry, hab jetzt erst aufs Datum geschaut... Ist ja schon ne Weile her... Was kam bei euch raus? Ging es ohne die Geburtsurkunde?
LG
ich würde einfach mal bei der zuständigen behörde nachfragen, die wissen es am Besten