Erbschaftsfrage zu meinem Halbbruder, ich bin unsicher?
Also Hallo erstmal an alle hier ;-)
Es verhält sich wie folgt:
Meine Vater hatte vor der Ehe mit meiner leiblichen Mutter noch eine Beziehung aus der ein Sohn hervorging.
Mein Vater hat natürlich den Unterhalt immer bezahlt, aber durfte nie Kontakt zu seinem Sohn haben und dieser hat den auch nach seinem 18. Lebensjahr nie gesucht.
Meine Eltern haben eine gemeinsam erworbene Eigentumswohnung, die zu 100% bezahlt ist und meine Mutter ist dann jetzt im August verstorben. Mein Vater und auch ich machen uns jetzt Gedanken, wenn er dann mal abtritt, welche Forderungen meines noch existierenden Halbbruders da auf mich zukommen könnten.
Mein Vater hat natürlich nicht das große Interesse meinem Halbbruder zu viel zukommen zu lassen und will mich natürlich auch absichern, damit sein Ableben mich nicht in den Ruin treiben könnte. Ich komme ganz gut über die Runden, hätte aber nicht das Geld diesen eventuell auszuzahlen. Da die Hälfte ja meiner Mutter gehörte und ich das einzige Kind aus dieser Ehe bin, ging ich bis heute davon aus, dass mir eh der Großteil davon gehört.
Nun ist aber meine Mutter verstorben und mein Vater erbt natürlich dadurch Ihren Teil.
Weiß irgendjemand was ich Fall des Todes meines Vaters meinem nicht-ehelichen Bruder ausbezahlen muss? Wie gesagt, diese Anschaffungen kamen alle erst in der Ehe zustande...
Ich habe von Erbrecht überhaupt keine Ahnung, was würdet ihr mir eventuell raten noch zu tun, bevor mein Vater stirbt.
Ich liebe und kümmere mich um meinen Vater, aber er hat das auch schon angesprochen und da bin ich jetzt etwas ratlos.
Tom
Muss ich da eventuell Erbschaftsregelungen treffen?
Ach so noch eines mein Vater war nie mit der Mutter meines Halbbruders verheiratet.
3 Antworten
Derzeit hat jeder die Hälfte; du 50 % und dein Vater 50 %. Nach dem Tod deines Vaters wird seine Hälfte auf dessen Kinder verteilt. Danach hast du 75 % der Eigentumswohnung und der Halbbruder 25 % ( und noch die Hälfte von dem, was dein Vater sonst noch hatte)
Das kann man nur kleinrechnen, indem dein Vater seinen anderen Sohn auf Pflichtteil setzt, aber auch dann bekommt er immer noch was.
Oder die radikale Methode: dein Vater schenkt dir sofort seinen Hausanteil ( ok, gegen Wohnrecht) und nach einigen Jahren ist diese Schenkung nicht mehr aufs Erbe anrechenbar. Dein Halbbruder bekommt dann gar nicht mehr von der Immobilie, solange diese Schonfrist vorbei ist.
Hallo Ranzino und Danke
Wenn beide Eltern im Grundbuch standen, hielt jeder 50% an der Wohnung.
Mit dem Tod deiner Mutter- mein Beileid- hat dein Vater von ihren 50% 50% geerbt, hat jetzt 75% der Wohnung und du 25%.
Diese 25% solltet ihr im Grundbuch eintragen lassen.
Verstirbt dein Vater ohne Testament, dann erben du und dein Halbbruder je 50%. D.h. du hast dann 62,5% der Wohnung und dein Halbbruder 32,5%.
Das kann dein Vater umgehen, indem er dich zum Erben einsetzt und deinen Halbbruder auf den Pflichtteil, dann bekäme dieser 16,25% des Wertes der Wohnung in Geld.
Diesen Betrag solltest du mittels eines Kredites doch aufnehmen können, entweder bewohnst du die Wohnung dann selbst und sparst ja Miete oder du vermietest und kannst den Kredit dann davon bezahlen.
Dein Vater kann auch mit deinem Halbbruder eine Erbverzichtserklärung beim Notar gegen einen Geldbetrag machen. kann aber muss er sich nicht drauf einlassen.
Bei Schenkung greift die 10-Jahres-Regelung. Und auch das Sozialamt könnte diese rückgängig machen lassen, wenn dein Vater in ein Pflegeheim käme, die Rente und das Pflegegeld nicht zur Deckung der Heimkosten ausreichen und du auch nicht leisten könntest.
Rechnet aus, was der Anteil deines Bruders sein könnte- spar drauf!
Zuerst mal: hatte deine Mutter ein Testament? Wenn nicht, dann seid nach ihrem Tod du und dein Vater Erbe zu je 1/2 geworden.
Das heißt für die Hälfte der Eigentumswohnung deine Mutter gehört jetzt deinem Vater und dir zu je 50%.
Wenn nun dein Vater kein Testament macht, dann erben du und dein Halbbruder ebenfalls jeder zur Hälfte
Oh, echt ? dann schlecht.
Das sollte dein Vater sich gut überlegen, denn immerhin gibt er damit sein Eigentum an der Wohnung auf.
Einfach ein Wohnrecht reinschreiben.
Mein Halbbruder soll ja etwas bekommen, aber so wie ich befürchte, geht er sofort auf Klage.
Also doch überschreiben über 10 Jahre
Danke für die Infos
LG Tom
Kein guter Tipp, denn wenn der Vater sich ein Wohnrecht vorbehält, dann beginnt die 10-Jahresfrist nicht zu laufen