Erbschaftsfrage zu meinem Halbbruder, ich bin unsicher?

3 Antworten

Derzeit hat jeder die Hälfte; du 50 % und dein Vater 50 %. Nach dem Tod deines Vaters wird seine Hälfte auf dessen Kinder verteilt.  Danach hast du 75 % der Eigentumswohnung und der Halbbruder 25 %  ( und noch die Hälfte von dem, was dein Vater sonst noch hatte)

Das kann man nur kleinrechnen, indem dein Vater seinen anderen Sohn auf Pflichtteil setzt, aber auch dann bekommt er immer noch was.
Oder die radikale Methode: dein Vater schenkt dir sofort seinen Hausanteil ( ok, gegen Wohnrecht) und nach einigen Jahren ist diese Schenkung nicht mehr aufs Erbe anrechenbar. Dein Halbbruder bekommt dann gar nicht mehr von der Immobilie, solange diese Schonfrist vorbei ist.

ThomasB1961 
Beitragsersteller
 17.08.2017, 21:49

Hallo Ranzino und Danke

Wenn beide Eltern im Grundbuch standen, hielt jeder 50% an der Wohnung.

Mit dem Tod deiner Mutter- mein Beileid- hat dein Vater von ihren 50% 50% geerbt, hat jetzt 75% der Wohnung und du 25%.

Diese 25% solltet ihr im Grundbuch eintragen lassen.

Verstirbt dein Vater ohne Testament, dann erben du und dein Halbbruder je 50%. D.h. du hast dann 62,5% der Wohnung und dein Halbbruder 32,5%.

Das kann dein Vater umgehen, indem er dich zum Erben einsetzt und deinen Halbbruder auf den Pflichtteil, dann bekäme dieser 16,25% des Wertes der Wohnung in Geld.

Diesen Betrag solltest du mittels eines Kredites doch aufnehmen können, entweder bewohnst du die Wohnung dann selbst und sparst ja Miete oder du vermietest und kannst den Kredit dann davon bezahlen.

Dein Vater kann auch mit deinem Halbbruder eine Erbverzichtserklärung beim Notar gegen einen Geldbetrag machen. kann aber muss er sich nicht drauf einlassen.

Bei Schenkung greift die 10-Jahres-Regelung. Und auch das Sozialamt könnte diese rückgängig machen lassen, wenn dein Vater in ein Pflegeheim käme, die Rente und das Pflegegeld nicht zur Deckung der Heimkosten ausreichen und du auch nicht leisten könntest.

Rechnet aus, was der Anteil deines Bruders sein könnte- spar drauf!

Zuerst mal: hatte deine Mutter ein Testament? Wenn nicht, dann seid nach ihrem Tod du und dein Vater Erbe zu je 1/2 geworden.
Das heißt für die Hälfte der Eigentumswohnung deine Mutter gehört jetzt deinem Vater und dir zu je 50%.

Wenn nun dein Vater kein Testament macht, dann erben du und dein Halbbruder ebenfalls jeder zur Hälfte

SaVer79  17.08.2017, 23:34

Kein guter Tipp, denn wenn der Vater sich ein Wohnrecht vorbehält, dann beginnt die 10-Jahresfrist nicht zu laufen

Ranzino  18.08.2017, 18:12
@SaVer79

Oh, echt ? dann schlecht.

SaVer79  17.08.2017, 22:01

Das sollte dein Vater sich gut überlegen, denn immerhin gibt er damit sein Eigentum an der Wohnung auf.

Ranzino  17.08.2017, 23:03
@SaVer79

Einfach ein Wohnrecht reinschreiben.

ThomasB1961 
Beitragsersteller
 17.08.2017, 21:59

Mein Halbbruder soll ja etwas bekommen, aber so wie ich befürchte, geht er sofort auf Klage.

Also doch überschreiben über 10 Jahre

Danke für die Infos

LG Tom