Erbrecht für Kinder und Stiefkinder nach dem Berliner Testament
Haben Stiefkinder nach dem Tode ihres Vaters einen Anspruch gegen ihre Stiefmutter, wenn ein Berliner Testament besteht und wann verjährt der Anspruch. Pflichteil wurde nicht eingefordert. Danke für Eure Hilfe. 30181
3 Antworten
allenfalls können sie den pflichteil fordern. bei der stiefmutter werden sie ncihts erben, das keine verwandtschaft besteht
Durch wechselseitige Verfügung eines Berliner Testamentes wäre nur die längstlebende Ehefrau erbberechtigt.
Sie hätte als Vorerbin dass hälftige Vermögen des Erblassers für seine leiblichen oder adoptierten Kinder zu sichern, dass in ihrem Erbfall denen als Nacherben zufiele.
Ihre Kinder erben nach ihrem Tod andernfalls alles.
Erbansprüche verjähren 30 Jahre nach dem Erbfall; die der Nacherben also erst beim Tod der Witwe.
G imager761
imager761 aber wenn die Stiefkinder als Enderben bestimmt sind, dann nützt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren nach dem Erbfall überhaupt nix.
Aber wenn die Stiefmutter stirbt, erben vielleicht andere Enderben und dann gehen Sie leer aus. Deshalb ist es ratsam, nachzuforschen, wer als Enderbe bestimmt ist. Gegebenfalls Pflichtteil einklagen, aber das geht nur in einer Frist von 3 Jahren. Die Erbansprüche von 30 Jahren beziehen sich nur auf das gesetzliche Erbrecht.
Kommt auf die Enderbenregelung darauf an. Solange die Stiefmutter lebt, ist sie Alleinerbin bzw. Vorerbin. Nach dem Tode Ihres Vater müssten Sie jedoch vom Nachlassgericht eine Testamentbestätigung bekommen haben, in der das drinn steht. "als Enderben werden .. zu .. Anteil bestimmt".