Erbgemeinschaft- Auszahlung erforderlich, Wert eines Hauses ermitteln

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Hallo, erstmal wird das Haus geschätzt - von einem Gutachter, den kann man sich z.B. vom Gutachterausschuß holen. Der Gutachter schätzt den Wert des Hauses nach Zustand (baulicher Art), Ausstattung (einfach, mittel, hoch) und Lage (gute Lage, Stadt oder Land/Infrastruktur). Das ist dann der Verkehrswert, das ist ein Richtwert für den Preis den man auf dem Markt erzielen könnte. Die Frage ist nun, wie der Markt aussieht und ob man für den Preis jemand findet. Jedes Haus ist individuell und die Preise für die anderen Häuser kann man vielleicht als Richtwert nehmen, muß man aber nicht, kommt ja auf die Faktoren an (Zustand, Ausstattung).

desperada 
Beitragsersteller
 24.01.2011, 16:15

Gutachterausschuss??? Kannst du das näher erklären?

papue  31.01.2011, 15:53
@desperada

Ja der Gutachterausschuß ist eine öffentliche Stelle, Zusammenschluß von Gutachtern etc. die z.B. den Bodenrichtwert ermitteln, also den Preis pro m² den man in einer bestimmten Lage bezahlt. Und die vermitteln auch Gutachter, z.B. für Gerichtsgutachten etc. Den Ausschuss gibt es in jeder größeren Stadt, einfach mal nachschauen und dort nachfragen. Weiß ja nicht wo du wohnst...

Der Schätzer ermittelt in diesem Fall einen sogenannten "tatsächlich erzielbaren Marktwert" - also das, was der Gutachter für einen real erzielbaren Verkaufswert hält.

Wichtig für Euch ist, dem Schätzer die Euch bekannten Verkaufserlöse bekannter Häuser auch mitzuteilen, damit er dieses mit berücksichtigen kann - der tatsächliche Wert hängt aber maßgeblich von Zustand und Ausstattung ab.

desperada 
Beitragsersteller
 24.01.2011, 16:32

Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist die auszuzahlende Summe also die Hälfte des vom Schätzer ermittelten Verkaufswertes? Wenn das der Fall ist, habe ich schon mal einen Anhaltspunkt, danke!

Hierfür wird dann ein Baugutachter der den Zustand des Hauses ermittelt und so einen tatsächlichen Wert ermittelt. Ich gehe davon aus, dass nicht nur die Immobilie sondern auch der Grund vererbt wird!? Man sollte sich nicht an den den Preisen orientieren, der für Häuser in der Nachbarschaft gezahlt wird, bzw bezahlt wurde. Ausschlaggebend sind soviele Faktoren, das eine Ferneinschätzung unmöglich ist. Einfach einen staatlichen oder freien Baugutachter beauftragen!

desperada 
Beitragsersteller
 24.01.2011, 16:11

wo bekommt man so jemanden? Ist Baugutachter die Berufsbezeichnung, so dass man im Telefonbranchenverzeichnis einige aussuchen kann und Preise einholen? Was kosten solche Baugutachter und wird der Gutachter von beiden Parteien bezahlt oder nur von der Partei, die auszahlt?

Der Wert des Hauses muss von einem Gutachter ermittelt werden. Es hat nicht nur mit dem Baujahr zu tun, sondern vor allem mit dem Zustand, den Ausbauten, ob es Isoliert ist, neue Fenster und Heizung usw. Die Nachbarhäuser sind nur ein sehr grober Anhaltspunkt.

Auch wenn andere Häuser einen Wert von 80.000,00 € haben kann es sein das euer Haus teurer oder billiger ist. Entscheidend ist ja was seit 1953 an dem Haus so alle gemacht wurde.


Wenn die Nichten und Neffen nicht gerade die Steitaxt schleifen, such euch zwie Bauunternehmer, die über so ein Haus ein Gutachten erstellen. Dann wisst ihr wohin die Reise geht.


Der teurere Weg wäre der über richtige Gutachter - Das wäre dann der letzte Weg. Nicht das nacher mehr Gebühren fällig sind als was das Haus wert ist.


Auch sollte geklärt werden, wer denn die Kosten des Hauses trägt, solange die Schwiegermutter da noch lebt. Nicht das die Hütte da so zerfällt.

point888  24.01.2011, 16:14

Hier muss ich dir leider etwas wiedersprechen! Eine Erbschaft muss immer notariell beglaubigt sein. Von daher darf kein "Schätzwert" herangezogen werden. Die Erbschaft muss ja aufgeteilt werden und wenn es hier um die Auszahlung eines Anteils geht, wird die Partei welche ausbezahlt wirde hohen Wert darauf legen, dass die "richtige" Summe ausbezahlt wird. Auch, oder gerade weil es Familie ist. Ein Gutachter kostet im Schnitt zw. 500€ - 1000€. Diese müssen von beiden Erbpartein getragen werden. Also sehr überschaubar!

desperada 
Beitragsersteller
 24.01.2011, 16:25
@point888

Ich verstehe den Widerspruch nicht.Das Haus ist der einzige Erbteil. Das wurde von meinem Schwiegervater an seine beiden Söhne zu gleichen Teilen vererbt und die wurden ins Grundbuch eingetragen. Nun ist der Bruder meines Mannes verstorben und seine beiden Kinder als seine Erben wurden für seinen Anteil ins Grundbuch eingetragen. Verständlicherweise wollen die Nichte und der Neffe ausbezahlt werden und es muss eine Summe festgelegt werden, da hat keiner Absicht Schmu zu betreiben aber der Auszahlende muss sich ja ein Bild davon machen, was auf ihn zukommt. Das Thema wird ja erst dann aktuell, wenn meine Schwiegermutter verstirbt, aber solange müssen doch die ganzen Erben sich um ihr Erbteil kümmern, oder nicht?

t124terra  24.01.2011, 16:36
@desperada

Wenn der Wert des Hauses festgelgt ist ist es egal ob das ein Gutachter oder ein Sachkundiger den Preis schätzt. Den Wert eines Hauses kann man letztendlich nicht auf den cent festlegen. Auch Gutachter schätzen da nur. Den sogenannten Niesbrauch der Schwiegermutter und Oma müssen von allen getragen werden. So kann eine Auszahlung auch erst nach ihrem Tod erfolgen, bis dahin kann der Wert des hauses auch noch sinken. Renovierungen die notwendig sind müssen alle Erben zahlen

desperada 
Beitragsersteller
 24.01.2011, 16:43
@t124terra

Danke für die hilfreiche Information.

desperada 
Beitragsersteller
 24.01.2011, 16:13

Völlig richtig, ich bin auch der Meinung, dass zu Lebzeiten meiner Schwiegermutter die Erben als Besitzer des Hauses sich anfallende Kosten teilen müssen. Das Thema müssen wir dringend besprechen.