Erbfall: Onkel stellt Nachsendeauftrag ohne anderen Erben zu informieren
Hallo,
vor kurzem ist mein Opa verstorben, mein Vater hat sich die letzten Jahre täglich um ihn gekümmert und ihn zuletzt sogar gepflegt. Sein Bruder hat sich die letzten Jahre wenig um seinen kranken Vater gekümmert.
Nun drängt sich der Onkel aber sehr in den Vordergrund, wohl, weil es was zu erben gibt - er hat, ohne meinen Vater zu fragen, einfach einen Nachsendeauftrag von der alten Adresse meines Opas zu sich eingerichtet.
Kann mein Vater da irgendwie widersprechen bzw. den Nachsendeauftrag wieder rückgängig machen? Denn, er hat sich die letzten Jahre um sämtlichen Schriftverkehr gekümmert. Bzw. wie kann es praktisch laufen, dass sich niemand benachteiligt fühlen muss? Es droht nämlich gerade riesen Familienstress...
4 Antworten
Ein Nachsendeantrag ist natürlich sinnvoll, allerdings finde ich es schon seltsam, dass Dein Onkel das macht. Dein Vater kann beispielsweise zur Bank gehen und dort die Adresse von Euch angeben, dann werden die Kontoauszüge künftig an Eure Adresse geschickt. Ebenso, wenn sonst noch irgendwelche Post, die wichtig sein könnte, ankommen kann.
Das isst nicht so einfach. die Bank braucht dafür die Sterbeurkunde + Testament und alle die Erbberechtigt sind müssen damit einverstanden sein, dass dein Vater die Kontoauszüge bekommt (Hab das ganze letztes Jahr durchgemacht. Allerdings haben mein Bruder und ich Hand in Hand "gearbeitet" nur die Bank war echt schei... drauf.)
Als Gesamdhandsgemeinschaft handelt beide Erben übereinstimmend einvernehmlich oder garnicht.
Was bringt eine Nachsendeauftrag, wenn die rechtsnachfolgenden Erben (!) unter einer ganz anderen Anschrift bekannt sind und beide dorthin angeschrieben werden?
Richtigerwesie kommt es auf das Verhältnis beider Erben zum Erblasser nicht an, hier wäre der Nachlass zu sichten, Schulden und Beerdigungskosten zu bezahlen, Verträge zu kündigen und der Rest hälftig aufzuteilen.
G imager761
tja wenns ums geld geht,,,,was soll den der nachsende antrag bringen für einen verstorbenen,,höchstens betrugsabsichten,,,ich würde mich von einem anwalt beraten lassen is nicht teuer,,,und mein beileid,,,
Der Nachsendeauftrag bringt dem Onkel hauptsächlich Werbung und Rechnungen. Soll er doch bezahlen. ;-) Allerdings ist er natürlich auch über Sachen der Krankenkasse u. a. eher informiert.
Hier muss mit dem Onkel und allen Erbberechtigten gesprochen und sich geeinigt werden. Funktioniert das nicht. Anwalt einschalten.