Verstorbener in WG?

5 Antworten

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Deine alten Möbel interessieren vermutlich niemand. (solange es keine Antiquitäten sind) Wenn du die Wohnung räumen willst/musst bevor die Erbfolge geklärt ist, könntest du dich mit dem zuständigen Nachlassgericht in Verbindung setzen.

Vielleicht will sich dort jemand davon überzeugen, dass sich in deinem alten Schrank keine Wertsachen des Mitbewohner befinden.

Es geht ausschließlich darum, dass keine Wertgegenstände des Verstorbenen verschwinden. Bis der Staat als Erbe festgestellt wird, dauert......

Wenn dein Mitbewohner noch gesundheitlich in der Lage ist: könnte er dir auch noch eine von dir aufgestellte Liste über dein Eigentum unterschreiben.

Alles nur Möglichkeiten, entscheiden musst du selbst. Nur über mögliche Ansprüche des Vermieters solltest du dich selbst kümmern.

xXMondyXx 
Beitragsersteller
 25.01.2020, 09:54

Danke. Mein Mitbewohner ist leider nicht mehr in der Lage aber sein Sohn eine Vollmacht die über den Tod hinaus geht. Der gemeinsame Hund (16 Jahre alt, also wertlos für erben) wurde gestern schon auf mich überschrieben. Ich würde schon gern nach der Beerdigung ausziehen.
Die Möbel sind nichts besonderes aber noch im guten Zustand und für mich allemal besser als neue Möbel zu kaufen.
danke das mit dem Nachlassgericht war ein guter Hinweis.
liebe Grüße

du glaubst wohl kaum das diese auf Ihr Pflichteil verzichten werden. Bei geld hört immer die "Freundschaft" auf das habe ich selbst mehrfach im Freundeskreis erlebt als die Eltern, Grosseltern usw. gestorben sind.

Warum macht dein Mitbewohner nicht einfach ein Testament und vererbt dir alles ?

xXMondyXx 
Beitragsersteller
 25.01.2020, 09:34

wir haben alle ein gutes Verhältnis zueinander und ich war auch viel für meinen Mitbewohner da und hab ihn zeitweise mitgepflegt.
die Söhne würden nur Schulden erben und mir schuldet mein Mitbewohner noch 5.000€. Aber zum Ausgleich stehe ich in seiner Lebensversicherung als begünstige drin.

liebe grüße

So alte Möbel sind sowieso nichts wert.

es geht dann wohl eher darum, wer die Zimmer des Verstorbenen leer räumt.. da sind die froh, wenn nicht viel zu tun ist

xXMondyXx 
Beitragsersteller
 25.01.2020, 09:37

Danke, hab nur gelesen dass man nach dem ausschlagen des Erbes die Wohnung nicht betreten darf damit man keine Wertgegenstände etc mitnimmt. Ich steh zum Glück mit ihm Mietvertrag und würde den Söhnen auch helfen beim ausräumen wenn diese es dürfen.
liebe Grüße

Pack deine Sachen zusammen, der Staat berücksichtigt keine alten Möbel. Vielleicht kann dein Mitbewohner ja auch ein Testament aufsetzen, dass es später keine Unstimmigkeiten gibt.

Der Staat ist an Möbeln nicht interessiert.

xXMondyXx 
Beitragsersteller
 25.01.2020, 09:29

Okay danke, also kann ich beim Auszug einpacken was mir gehört und einfach umziehen?

xXMondyXx 
Beitragsersteller
 25.01.2020, 09:42