EOS DID hat einfach einen Betrag von meinem Konto abgebucht! Zwar nicht viel keine 10€ Was kann ich außer zurückbuchen dagegen noch tun?

4 Antworten

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Wenn sie dazu keine Erlaubnis haben (=SEPA-Mandat nennt sich das), dann gehe zur Bank und lasse den Betrag wegen Widerspruch zurück buchen.

Danach würde ich noch zur Polizei gehen und Strafanzeige gegen Unbekannt einreichen wegen Betrugs. Dabei zwei Varianten:

1. Jemand Unbekanntes hat böswillig dein Konto bei EOS angegeben und ein SEPA-Mandat erteilt. Das wäre Vorsatz, EOS zu betrügen und dich zu betrügen als echten Kontoinhaber. "Lastschriftbetrug".

2. EOS versucht, dir eine Schuld anzuhängen für irgendjemanden, den sie nicht wiederfinden. Sie haben in dubiosen Datenbanken dein Konto gefunden und ihre eigene und deine Bank getäuscht, dass es ein von dir unterschriebenes SEPA-Mandat geben würde. Diese Personenverwechslungen kommen bei EOS verdammt oft vor.

Dann mal abwarten, was bei der Anzeige rauskommt.

Xipolis  02.06.2016, 13:10

Optional noch Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Das ist ganz einfach: Wer oder was das auch immer ist, wenn du keinen Vertrag mit denen abgeschlossen hast, hast du das Recht, den Betrag zurück zu buchen.

Abbuchung stornieren und gut ist

Hast Du der inkassofirma eine Einzugsermaechtigung gegeben? 

banane09 
Beitragsersteller
 02.06.2016, 15:17

Ja aber zu einer anderen Angelegenheit! Ist aus der Nr ersichtlich. Habe zurückge bucht und werd ein Schreibenan EOS aufsetzten u per Einschreiben rausschicken wo sie sich mal erklären sollen. Werd dann schauen wie ich weiter verfahre..bzgl Anzeige usw. Vielen Dank für eure Antworten. 😊

Wenn die Einzugsermächtigung wirksam widerrufen wurde und dieser Widerruf der EOS DID auch zugegangen ist, dann liegt sehr wahrscheinlich der Straftatbestand des Betruges zu Ihrem Nachteil vor.

In dem Fall würde EOS DID vorsätzlich über den Bestand einer wirksamen Einzugsermächtigung täuschen und sich gleichzeitig auf Ihre Kosten bereichern.

In dem Fall könnte man zur Polizei gehen und Strafantrag wegen Betruges stellen.

Abgesehen davon bietet sich unabhängig davon auch eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde an. Diese ist in dem Fall der Präsident des Amtsgerichtes Hamburg.