Enthält ein Führungszeugnis zwangsweise Verkehrsdelikte?

2 Antworten

Wenn es bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätzen gekommen ist,  erscheint dieses außer bei schwerwiegenden Straftaten nicht im polizeilichen Führungszeugnis. Solange Trunkenheit im Straßenverkehr nicht direkt im Zusammenhang mit anderen Straftaten liegt    ( fahrlässige Körperverletzung u.ä.) wird es kaum zu einer derart hohen Strafe kommen und erscheint daher auch nicht im polizeilichen Führungszeugnis.

Unnerfrange 
Beitragsersteller
 26.08.2015, 21:15

Wenn man also nicht vorbestraft ist und keine Personen verletzt wurden, sondern lediglich ein geringer Schaden am Fahrzeug entstanden ist, wird es nicht zu einer Eintragung kommen? Kommt zwar immer unglaublich unglaubwürdig zu sagen, dass es einen nicht selbst betrifft aber mein Freund befindet sich in dieser Situation und ich will ihn nicht noch darüber ausfragen was passieren könnte etc., der ist schon bedient genug damit. Danke auf jeden Fall schon mal für deine Antwort!

weisserkaefer  26.08.2015, 21:27
@Unnerfrange

Wenn es nur einmalig war und kein weiterer Personenschaden entstanden ist wird es mit Sicherheit nicht im Führungszeugnis erwähnt. Bei so einem Delikt liegt die zu erwartende Strafe unter 90 Tagessätzen.

Eine Trunkenheitsfahrt ist schon eine Straftat und wird ins Führungszeugnis aufgenommen,zumindest war das bei einen Freund so,der hatte aber auch Vorstrafen wegen Körperverletzung und Einbruch,  aber erkundige dich lieber auf www.mpu-forum.de