Entgelt für Feiertage im Ausland?
WIe muss mein Arbeitgeber gesetzliche Feiertage im Ausland entgelten, wenn er mich vorübergehend dahin entsendet und diese in dem Land arbeitsfreie Tage sind. Mein Arbeitgeber ist nicht tariflich gebunden.
3 Antworten
Das hängt ein wenig davon ab, wo dein regelmäßiger Arbeitsort ist, also ob du dauerhaft im Ausland arbeitest oder nur vorübergehend im Ausland arbeitest.
Arbeitest du dauerhaft im Ausland, ist das dort gültige Recht anzuwenden und Lohnfortzahlung an Feiertagen ist nicht überall üblich. Arbeitest du nur vorübergehend im Ausland, dann gilt das EntgFG und du hast Anspruch auf Bezahlung.
Merkmal für eine Dauerhafte Beschäftigung im Ausland ist, wenn du dort bei irgendeiner Behörde gemeldet bist, was auch schon ein Zweitwohnsitz sein kann.
Das heiist nicht "Entgeld" und erst recht nicht "Endgeld" sondern "Entgelt". Das kommt von dem Verb "entgelten"; man entgilt Jemandem etwas, das heisst man gibt Jemandem einen Gegenwert für eine geleistete Arbeit. Das Wort "Vergeltung" steht übrigens im Zusammenhang damit.
Schön, dass wird das jetzt auch wissen... und was ist deine Antwort auf die Frage? Oder wolltest du nur mal kurz den Lehrer raushängen lassen?
Wenn Du im Ausland arbeitest, muss Dein AG Dir die arbeitsfreien Tage, die wegen Feiertagen in diesem Land anfallen, bezahlen. Du hast ja keine Möglichkeit dann zu arbeiten.
Er muss Dir aber im Gegenzug Feiertage die es hier während Deines Auslandsaufenthaltes gibt nicht bezahlen. Wenn an Deinem Standort gearbeitet wird, musst Du dort auch arbeiten.