Endet Berufshaftpflichtversicherung bei Betriebsaufgabe?
Hallo,
ich habe ein Kleinunternehmen als "freien Beruf", also ohne Gewerbeschein.
Aus privaten Gründen möchte ich ab Januar mein Kleinunternehmen abmelden, erlischt mit der Abmeldung eigentlich automatisch auch meine Berufshaftpflichtversicherung?
LG
3 Antworten
Nein, du musst sie kündigen, mit der Kopie der Abmeldung, sonst lassen sie dich da nicht raus. Steht aber auch in den Vertragsbedingungen. Zur Not einfach anrufen, dir alles erklären lassen und dann kündigen.
Was spricht dagegen, sie trotzdem zu kündigen - selbst wenn sie automatisch erlöschen sollte? Mitteilen mußt Du ihnen ja so oder so, daß das Gewerbe nicht mehr besteht.
Natürlich wird die Versicherung etwas schriftlich bekommen. Es ging mir nur darum, ob ich ein Anrecht habe, sofort mit der Abmeldung auch Beitragsbefreit zu sein oder ob ich die Kündigungsfristen einhalten muss, obwohl mein Betrieb nicht mehr besteht.
Grundsätzlich ist die Verischerung zu informieren, da durch wegfall des Betriebsrisikos auch die Grundlage für die Fortführung einer Betriebshaftpflichtversicherung weg fällt. Daher ende auch automatisch die Versicherung. Nicht aber die Nachhaftung aus der Gewerbetätigkeit, welche im allgemeinen 3 Jahre beträgt und über die Betriebshaftpflichtversicherung eigentlich auch versichert sein sollte. Auch wenn diese bereits beendet ist. Entscheident ist nämlich der Zeitpunkt, zudem der Versicherungsfall ausgelöst wurde.
Für weitere Fragen dazu können Sie gerne unser Kontaktforumlar unter: http://www.industrieabsicherung.de/betriebshaftpflichtversicherung.php nutzen. Wir helfen Ihnen gerne hierbei.
Gruß K&K Assekurranz T. Klenk