ENBW Mahnung zulässig?
Hallo! Ich bin ENBW-Kunde und beziehe mein Gehalt am 15. des Monats und bezahle meine Stromrechnung stets per Dauerauftrag am 15. Die ENBW möchte aber, dass der Betrag jeweils schon am 8. des Monats bei ihnen eintrifft. Aufgrund dessen habe ich schon etwa 100€ an Mahnkosten angemahnt bekommen, jeweils etwa 5€ für die 7 Tage. Meine Frage: Ist das so zulässig von der ENBW? Danke für eure Antwort! Gruß Joscha
9 Antworten
Ja, das ist zulässig. Auf Grund interner Buchungsabläufe kann es dann sein, dass, wenn du dieses Zahlungsziel verpasst, deine spätere Zahlung nicht noch für diesen Monat zugeordnet werden kann. Abhilfe: Leg dir eine Monatszahlung zurück, dann kannst du im nächsten Monat "pünktlich" zahlen.
Schau in deinen Vertrag wie es da festgesetzt ist. Ansonsten einfach mal mit denen in Verbindung setzen, denen sagen das du dein Gehalt erst am 15.des Monats beziehst und daher erst ab da den Betrag zahlen kannst. In der Regel stellt das keine Probleme dar.
da hast schon mal nicht aufgepasst was du in deinem stromlieferungsvertrag unterschrieben hast und ohne unterschrift gibts keinen strom und der gilt,wann du dein gehalt bekommst ist privatsache
Mahnkosten in Höhe von 5 € sind plausibel, daher nachvollziehbar. beim Eingehen eines Vertrages gilt der Grundsatz: Geld hat man zu haben....
also ist von dieser seite aus, auch wenn ich die Masche für nicht besonders fair halte, rechtlich gesehen keinerlei handhabe zu sehen. vielleicht könnte man im Rahmen eines seperaten zivilporesses gegen den Stromanbeiter bewirken, dass dieser einen beseren abbuchungstermin anbieten muss.
ich hätte für dich hier 4 mögliche Ansätze für die Lösung:
- trage dafür sorge, dass immer ein gewisses Polster auf dem Konto bleibt, dass EnBW auch abbuchen kann, das ist natütlich nicht immer einfach.
- verhandele mit EnBW darüber ob sie nicht einen späteren abbuchungstermin anbieten, da die meisten Arbeitnehmer selten vor dem 10. des Monats ihr Geld erhalten, sollte das eigendlich möglich sein. stellt sich nur die Frage ob die sich darauf einlassen. wichtig: das ist reine Kulanzsache!
- verhandele mit deinem Arbeitgeber, ob du nicht, zumindest einen Teil deines Gehaltes vorab ausgezahlt bekommst, auch hier gilt natürlich, dass es sich um eine reine Kulanzleistung handelt.
- verhandele mit deiner Hausbank über eine Erweiterung des Disporahmenens. Notfalls vielleicht auch im Rahmen einer Ausnahmeregelung, sprich, wenn die Stromrechnung kommt, wird sie durchgewunken. auch hier gilt: alles kulanzsache.
als abschließenden Rat kann ich dir nur so viel mitgeben, dass man vielleicht beim Unterschreiben des näcshten Stromliefervertrages bitte vorher sich versichern lässt, zu welchem Termin abgebucht wird.
lg, Anna
Wenn de Abschlag so festgelegt ist ist das auch rechtens. Allerdings kann man bei so gut wie allen Stromanbietern den Abschlagstermin ändern, so das er zu deinem Gehaltseingang passt. Entweder über die Hotline oder im Netz.