Darf der Ausbilder es dir vom Gehalt abziehen, wenn du die Berufsschule schwänzt?
Oder was für Möglichkeiten hat er sonst noch ausser Abmahnung und Rauswurf?
2 Antworten
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Ja das ist möglich.
Denn die Berufsschule ist gleichzusetzen mit bezahlter Arbeitszeit. Immerhin zahlt der AG die Schule. Dennoch gibt es natürlich Unterschiede.
Wiederholtes Schwänzen der Berufsschule kann zur Kündigung aus wichtigen Grund führen.
§22 Berufsbildungsgesetz.
Jedoch sollte dem immer eine Abmahnung voraus gegangen sein.
Hier auch ein recht informativer Austausch von einem Azubi welcher schwänzt:
http://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi/?fp.l=t&fp.d=82500
Ja kann er, da es Arbeitszeit ist. Da kann er dir die fehlende Arbeitszeit natürlich vom Lohn abziehen.
Auch kündigen kann er dich deshalb, wenn er dich vorher abgemahnt hat.