Kita-Kind zerstört mutwillig Handy von Erzieherin. Wer übernimmt die kosten?
Hallo,
folgendes Problem hat sich heute bei mir ergeben. Wir sind mit den Kindern nach dem Essen raus gegangen, hatte beim Essen noch eine Nachricht vom Chef bekommen und dementsprechend mein Handy anschließend kurz in die Hosentasche gesteckt. Draußen wollte ich dann ein Spielzeug für die Kinder entknoten. Um mich dabei hinzusetzen, damit die Kinder dabei helfen können, ist es mir wieder aufgefallen, also legte ich mein Handy direkt neben mich auf die Bank. Daraufhin kam ein Mädchen (4,10 Jahre) , nahm das Handy in die Hand, wirft es auf den Boden und ruft 'haha' (vollkommen provokativ gemeint, das ist man von dem Kind gewohnt). Mein Handy hat nun einen kompletten Display Schaden, man kann es zwar noch benutzen, jedoch nur s
o lange wie die Folie noch drauf ist.
Ich habe es der Mutter davon berichtet und es ihr gezeigt, sie hatte sichtlich ein schlechtes Gewissen und hat sich für ihr Kind entschuldigt und mir erzählt, dass sie sowas Zuhause auch immer wieder machen würde.
Meine Frage ist jetzt, wer übernimmt die Kosten? Bin ich über meinen Arbeitsplatz versichert? (Handy am Arbeitsplatz? 🤷🏼♀️) muss das Kind bzw. die Eltern die Kosten übernehmen bzw deren Versicherung, oder bleibe ich auf den Kosten sitzen?
Danke Schonmal für die Antworten!
20 Antworten
Meine Frage ist jetzt, wer übernimmt die Kosten?
Du selbst.
Kinder unter 7 sind nicht deliktfähig.
Haben die Eltern jedoch eine Privathaftpflicht mit dem Einschluss deliktunfähiger Kinder, wird diese die Reparaturkosten oder den Zeitwert erstatten. Was immer günstiger ist.
Arbeitgeberhaftung kann nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich sein. Es handelt sich aber nicht um ein Diensthandy?
Haben die Eltern jedoch eine Privathaftpflicht mit dem Einschluss deliktunfähiger Kinder, wird diese die Reparaturkosten oder den Zeitwert erstatten. Was immer günstiger ist.
Aber auch nicht unbedingt. Die Aufsichtspflicht lag beim Erzieher. Das Handy lag an einem nicht bestimmungsgemäßen Ort. Die Tat erfolgt evtl. vorsätzlich .... manch Versicherung würde sich rausreden.
Ein Kind dieses Alters ist nicht strafmündig. Da du (!) die Aufsicht hattest (nicht die Eltern) musst du den Schaden selber bezahlen. Die Eltern haben die Aufsichtspflicht an die Betreuern der Kita übergeben. Und du hast fahrlässig gehandelt, weil du dein Handy den kleinen Kindern zugängig gemacht hast. Also wird auch keine Versicherung den Schaden bezahlen.
Du musst es leider selbst die Kosten übernehmen.
.... keiner, und wer mit so einem Ding noch nicht umgehen kann, sollte sich kein neues zulegen.
Was sind das bitte für AG, die so etwas auch noch dulden?
Die Eltern müssten den Schaden nur übernehmen, wenn du ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen könntest. Aber das wirst du nicht können, natürlich sind die Eltern im Kindergarten usw. nicht dabei, sie geben hier die Aufsichtspflicht auf euch ab. Eine Privathaftpflicht der Eltern wird sich somit querstellen.
Kinder bis ca. sieben Jahre sind nicht privatrechtlich haftbar, das heisst, du kannst auch das Kind nicht verklagen. Wäre es älter als sieben, könntest du das, dann wäre der Titel 30 Jahre vollstreckbar.
Wenn du keine Handyversicherung hast, bleibst du auf den Kosten sitzen, es gibt gewisse Lebensrisiken, gegen die man sich nicht versichern kann. Ich kann ja - wenn mir ein Reh vor's Auto läuft - auch nicht das Reh oder den Förster verklagen. Letztlich ist es auch nicht klug, sein Handy rumliegen zu lassen, hätte ja auch versehentlich was passieren können.
Das Einzige, was du tun kannst, ist das Kind pädagogisch sinnvoll bestrafen oder sicherstellen, dass die Eltern dies tun.
p.S: Hat dein Chef dich zum Mitnehmen des Diensthandys verpflichtet, dann ist es allenfalls möglich, dass er zumindest einen Teil tragen muss.