Eltern wollen doppelt erhaltenen Laptop behalten?
Hallo ich habe mir einen Laptop bestellt auf meinen Namen (bin 17) und dieser ist doppelt geliefert aber nur ein mal abgebucht worden.
Obwohl ich ihn zurückschicken will wollen ihn meine Eltern behalten und haben den doppelt gelieferten weggesperrt. Dürfen sie das weil eigentlich ist es ja mein Eigentum
10 Antworten
KEIN Diebstahl
KEINE Unterschlagung
KEIN Betrug
Es gibt keine gesetzliche Pflicht den Verkäufer über die doppelte Lieferung zu informieren. Es gibt auch KEINE Pflicht, die doppelte Lieferung zu bezahlen. Jedoch ist es so, dass der Verkäufer eine Frist von 3 Jahren hat, die doppelte Lieferung nach § 812 BGB zurück zu verlangen. Sollte der Laptop in Gebrauch genommen sein, steht dem Verkäufer eine Nutzungsentschädigung zu. Solltet ihr die Ware zwischenzeitlich veräußert haben, steht dem Verkäufer der volle Kaufpreis zu.
Ihr könntet den Laptop also 3 Jahre lang aufbewaren und nach der Verjährung veräußern. Hier müsst ihr euch Fragen, ob sich die Lagerung zum Verkaufpreises lohnt!
Ich würde euch raten den Verkäufer über seine Doppellieferung zu informieren. Da ihr die Doppellieferung nicht veranlasst habt, seid ihr auch nicht für die Rücksendung verantwortlich.
Sag das deinen Eltern, vielleicht Handeln sie ja dann moralisch korrekt ;-)
§ 241a BGB.
Es besteht KEIN Anspruch des Unternehmens auf Bezahlung des zweiten Laptops. Auch ein Anspruch auf Herausgabe besteht nur bedingt (§ 241a Abs. 2 BGB)
Das einzige was man tun kann ist dem Unternehmen anzubieten sich diesen abholen zu kommen oder auf Kosten des Unternehmen zurückzusenden.
erstens darst du mit 17 noch keine verträge abschließen bzw.r was bestellen da du nicht geschäftsfähig bist.
never ever geht das mit mit der doppelieferung das kommt relativ schnell raus da ja auch der warenemfang quitiert wird. die schicken euch dann einfach noch eine 2. Rechnung...
ruf dort an und lass die doppellieferung abholen.
Eingeschränkte Geschäftsfähigkeit beginnt mit dem 7. Geburtstag. Unbeschränkte mit dem 18.
Es ist weder dein Eigentum noch das deiner Eltern, die sich eventuell mal mit § 246 StGB beschäftigen sollten.
Spätestens bei der Inventur wird man es merken. Dann bekommt ihr eine Rechnung zugesendet. Sollten Deine Eltern es abstreiten, dann müssten sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben und dann wird es brenzlig. Dann hagelt es eine Anzeige wegen Unterschlagung und das wird dann teuer.
du laberst so blech, das geht auf keine kuhhaut
Eine Unterschlagung liegt hier nicht vor...
Eine Eidesstattliche Versicherung müssen die nicht abgeben aber Unterschlagung kann vorliegen mit folgender Hausdurchsuchung.