Falsches Paklet erhalten; behalten?

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Vielleicht beantwortet folgendes deine Frage?

§ 241 a BGB. Erhält ein Verbraucher unbestellte Ware zugesandt, kommt weder durch bloßes Schweigen noch durch Ingebrauchnahme der Ware ein Vertrag zustande. Verbraucher können die Ware also nach Belieben benutzen oder vernichten. Sie sind weder zur Aufbewahrung noch zur Rücksendung verpflichtet. Der Unternehmer hat keinerlei Schadensersatzansprüche.

VollesVolumen 
Beitragsersteller
 03.01.2014, 19:57

Danke, das erscheint mir am glaubwürdigsten! :)

ich glaube nicht, dass Du das zurückschicken musst. Du hast die Ware unaufgefordert zugeschickt bekommen - dass das ein Versehen der Firma war, ist nicht Deine Schuld. Moralisch ist es natürlich richtig, die Ware zurückzuschicken :-) Oder ruf doch an, vielleicht verzichten die auf die Rücksendung (das ist für die ja meistens viel teurer).

Ja, das Versandhaus muß aktiv werden. Du bist nicht Eigentümer der Ware. Damit darfst Du Dir diese nicht "zugeignen", also das Shirt nicht benutzen oder es verschenken - DAS wäre dann Unterschlagung. Du mußt es aber auch nicht zurück schicken. Du kannst verlangen, daß es der rechtmäßige Eigentümer dieses in angemessener Frist abholt. Tut er es nicht, darfst Du es sogar vernichten. Du darfst es Dir nur eben nicht zueignen.

Ratirat  15.11.2013, 21:18

Tut er es nicht, darfst Du es sogar vernichten.

Nein, das darf man nicht. Man kann es öffentlich versteigern lassen (aber nicht eBay).

HH1887  15.11.2013, 22:51
@Ratirat

Du bist nicht Eigentümer der Ware.

Ich denke schon, dass der Fragesteller in diesem Fall Eigentümer geworden ist!

Man kann es öffentlich versteigern lassen (aber nicht eBay).

Interessant. (Nicht ironisch gemeint!) Woher leitet sich das Recht ab? Das ist mir so noch nie unter gekommen.

Du solltest das Paket in jedem Fall zurück geben. Es ist nun mal nicht dein Eigentum. Du machst dich damit strafbar.

skyfly71  15.11.2013, 20:49