Voraussetzungen für BAB Antrag?

3 Antworten

Du darfst noch keine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium haben,denn nur die Erstausbildung würde gefördert,da du deine Ausbildung abgebrochen hast würde diese die du dann beginnst als Erstausbildung zählen !

Es muss eine betriebliche Ausbildung sein,in einer schulischen stünde dir dann ggf.Bafög zu.

Dann kommt es darauf an ob deine Eltern leistungsfähig sind und wie viel du selber an Azubi Vergütung bekommst,denn in der Erstausbildung sind dann vorrangig deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet.

Sollte dann deine Netto Vergütung + evtl.etwas Unterhalt + Kindergeld + etwas BAB - deinen Unterhaltsbedarf bzw. nach Abzug deines Lebensunterhalts deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nicht decken,dann könntest du dann beim zuständigen Jobcenter noch einen Antrag nach § 27 Abs. 3 SGB - ll auf einen Mietzuschuss zu deinen ungedeckten KDU - stellen.

Den könntest du auch dann stellen wenn du dem Grunde nach zwar Anspruch auf BAB - hättest,aber durch die Höhe deines Einkommens keines gezahlt bekommst.

Du kannst dir im Internet mal einen kostenlosen Rechner für BAB - suchen und da mal durchspielen ob und wenn ja was für ein Anspruch bestehen könnte.

KarimDB402 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 13:11

Okay danke für die hilfreichen Infos :)

KarimDB402 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 11:45

Also es ist eine Betriebliche Ausbildung.
Meine Väter kriegt Arbeitslosengeld.
Noch was ?

isomatte  24.05.2016, 11:56
@KarimDB402

Dann stünde dir ja schon mal dem Grunde nach BAB - zu,wenn es eine betriebliche Ausbildung ist !

Wenn deine Eltern nicht leistungsfähig sind dann können sie auch keinen Unterhalt an dich zahlen,dann steht dir aber zumindest dein Kindergeld zu,solange du noch keine 25 bist.

Es käme dann nur noch darauf an was du selber dann verdienen würdest,wenn das nicht viel ist würdest du sicher BAB - bekommen,aber das kannst du dir ja vom BAB - Rechner berechnen lassen.

BAB wird nur in Erstausbildungen gezahlt.

Eine nicht abgeschlossenen Ausbildung zählt nicht als Ausbildung.

BAB ist vor allen Dingen von deinem und dem Elterneinkommen abhängig.

Also Azubigehalt, Kindergeld bei U25, ggf. Elternunterhalt oder BAB.

KarimDB402 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 10:43

Ja es ist eine.
Danke :)

Vor allem solltest du einen solchen Antrag stellen, BEVOR du vollendete Tatsachen schaffst.

Wenn du in deinem jetzigen Beruf vermittelbar bist, ist eine Zweitausbildung reine Privatsache

KarimDB402 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 10:43

Okay danke

KarimDB402 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 09:48

Den Vertrag hab ich ja noch nicht unterschrieben.

DerHans  24.05.2016, 10:35
@KarimDB402

Dann stell den Antrag und warte ab