BAB für Beamten?

3 Antworten

Als Beamter zahlst du ja nicht in die Arbeitslosenversicherung ein, deshalb wirst du keinen BAB - Anspruch haben !

Aber selbst wenn das der Fall sein sollte, würdest du sicher über deinem Unterhaltsanspruch für Azubi / Student liegen, wenn du nicht mehr bei einem Elternteil wohnen würdest, dann stünden dir derzeit 735 € zu und wenn du mehr hast, würde da kein bzw.nur wenig BAB - gezahlt, wenn nicht die Eltern leistungsfähig wären und Unterhalt zahlen müssten.

Dann würde evtl.gezahltes Kindergeld zu 100 % auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

Was würde denn die Unterkunft warm kosten, würdest du Kindergeld bekommen, was würdest du an Gehalt bekommen und wie alt bist du ?

Ew789 
Beitragsersteller
 02.06.2018, 08:08

Kindergeld hat die Familienkasse uns entzogen, da ich nach dem Abi erstmal eine Pause gemacht habe, um meinen Führerschein zu machen und um zu jobben. Aber meine Mutter wollte dort eine Bestätigung über meine Ausbildung schicken, damit wir wir Anspruch haben. Die Wohnung kostet 419 Euro warm zzgl. 80 Euro Strom. Also was ich netto verdiene will man mir noch nicht sagen, aber brutto bekomme ich 1080,50€. Und ich bin 20.

isomatte  02.06.2018, 10:03
@Ew789

Da muss deine Mutter einen neuen Antrag auf Kindergeld stellen und Nachweise in Kopie beilegen, dann kann es sogar rückwirkend bis zu 6 Monate Kindergeld nachgezahlt geben !

Beamte haben ja nicht viel Abzüge, wirst du dann ja sehen,was du dann Netto aufs Konto bekommst.

Dazu stünde dir dann noch das Kindergeld von derzeit 194 € zu, wenn dir deine Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen.

Wenn du keinen Anspruch auf BAB - hast, dann könntest du nur einen ALG - 2 Antrag beim Jobcenter stellen, aber da wirst du wenn überhaupt auch nicht mehr viel bekommen.

Ob deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nach dem SGB - ll ( Jobcenter ) auch angemessen für eine Person wäre, müsste dann auch erst einmal geprüft werden.

Dein Abschlag für den normalen Haushaltsstrom zählt nicht zur KDU - nur wenn du dein Wasser dezentral mit einem Boiler / Durchlauferhitzer erwärmen müsstest, oder auch heizen, dann würdest du eine Pauschale bzw.die tatsächlichen nachweisbaren Kosten bekommen, wenn diese angemessen sind.

Bei 1080 € Brutto würden dir nach § 11 b SGB - ll zunächst 100 € Grundfreibetrag zustehen, von 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und ab 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Es würden dir dann bei ca.1080 € Brutto um die 288 € an Freibetrag zustehen und diese würden dir vom Nettoeinkommen theoretisch abgezogen, dazu käme dann das volle Kindergeld von 194 € und das würde das gesamte anrechenbare Einkommen ergeben.

Dieses würde dann auf deinen dir zustehenden Bedarf nach dem SGB - ll angerechnet, dass wären dann derzeit min. 416 € Regelleistung für deinen Lebensunterhalt + deine angemessene KDU - und evtl.noch eine Pauschale für die Erwärmung des Wassers.

Läge dein Bedarf dann höher als dein gesamtes anrechenbares Einkommen, dann könnte es ggf.noch eine Aufstockung vom Jobcenter geben.

Wenn man mal annimmt, dass dein Bedarf bei um die 850 € liegen würde und du evtl.deinen KK - Beitrag noch selber zahlen musst ( bei Beamten war da irgendetwas ) und dann etwa 700 € aufs Konto bekommen würdest, dann hättest du mit deinem Kindergeld um die 900 € und könntest deinen Bedarf selber decken, hättest dann also keinen Anspruch mehr.

Ew789 
Beitragsersteller
 02.06.2018, 10:48
@isomatte

Ohaa dankeschön😍😍

BAB kann erhalten, wer eine betriebliche Ausbildung macht, noch keine Ausbildung abgeschlossen hat und nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt. (§56SGBIII)

Die Förderung ist nur für eine betriebliche Ausbildung möglich bei der du Beiträge in die Arbeitslosenversicherung entrichtest. Das wird bei dir nicht der Fall sein. Daher hast du keinen Anspruch auf BAB.

AnikaJanina  02.06.2018, 10:20

Du kannnst versuchen ALG II (Sozialleistung) oder Wohngeld zu beantragen.

Ew789 
Beitragsersteller
 01.06.2018, 20:17

Gibt es denn eine andere finanzielle Hilfe für mich?

Honrek  01.06.2018, 20:20
@Ew789

Springt da nicht das ALG II ein, wenn kein Anspruch auf BAB besteht (§ 27 SGB II)?

Ew789 
Beitragsersteller
 01.06.2018, 20:21
@Honrek

Das weiß ich leider nicht, ich kenne mich da gar nicht aus..

AnikaJanina  01.06.2018, 20:17

Gerne :)

Ew789 
Beitragsersteller
 01.06.2018, 20:17

Okay, danke dir

Sorry, da kriegst du nix! Gar nix.

Du bekommst knapp 1000 EUR Netto, da hast du keinen Anspruch auf irgendwas.