Elektronische Unterschrift gültig?
Hallo, ich bin gerade dabei, mich an einer Universität einzuschreiben.
Das Sekretariat wünscht, die verschiedenen Dokumente, deren Vorlagen zum Download angeboten werden, elektronisch zugeschickt zu bekommen.
Da ich die ganzen Dokumente dann allerdings erst ausdrucken (habe keinen Drucker), unterschreiben und dann wieder einscannen müsste (einen Scanner habe ich), ist meine Frage, ob es gleichwertig ist, die Dokumente elektronisch zu unterschreiben.
Ich habe mir für das Studium gestern einen Lenovo Yoga gekauft, von daher wäre es kein Problem, die Dokumente zu unterschreiben, indem ich das Notebook im Tablet-Modus verwende.
2 Antworten
das müsstest du an der Uni am Besten erfragen...
Eine Unterschrift ist rechtlich gesehen ohnehin in aller Regel nicht nötig, bzw. nur eine Symbolhandlung. Ein Vertrag wäre auch gültig, wenn du mit "Donald Duck" oder "Zauberer Merlin" unterschreibst.
Insofern könnte und müsste es auch absolut ausreichend sein, wenn du digital unterschreibst, ob es anerkannt wird hängt am Ende immer von der Einzelperson ab die das dann zu entscheiden hat. Deshalb: fragen!
Nein, das muss analog unterschrieben sein. Sprich ausdrucken, unterschreiben, einscannen.
Ja ist es... Aber hey, wir leben nun mal in der digitalen Steinzeit.
Okay, what a waste of paper, aber danke.