Elektrischer Rollstuhlfahrer darf Einbahnstraßenregel missachten?
Habe mal eine Frage rein aus Interessengründen.
Ich wollte grade in eine Einbahnstraße einbiegen, mit einer relativ unübersichtlichen Kurve. Entgegen dieser Einbahnstraße kam mir ein älterer Herr mit einem elektischen Rollstuhl entgegen. Glücklicherweise habe Ich ihn früh genug gesehen und konnte abbremsen. Der ältere Herr fing mich direkt an mich zu verfluchen und behauptete das er mit seinem Elektrischen Rollstuhl (mit Kennzeichen) falschrum in Einbahnstraßen fahren darf. Er wollte mir natürlich die Schuld in die Schuhe schieben.. während ich nur froh war das nichts passiert ist...
Währen wir zusammen gestoßen, wäre ich dann Schuld gewesen ? Ich bin mit angemeßener Geschwindigkeit abgebogen und es war ja eine Einbahnstraße. Woher hätte ich wissen sollen das da jemand kommt.
P.s. die kurve ist echt sehr unübersichtlich und auf der Ecke stand noch ein kleiner Transporter
Liebe Grüße
5 Antworten
Elektrorollstuhl? Der darf dir entgegenkommen, wenn etwa der Bürgersteig zu klein ist. Damit muss man immer rechnen.
wenn es dort unübersichtlich ist und dann noch ein auto dort steht, muss man entsprechen langsam fahren.
da kann ja alles passieren, ein auto hat mittena uf der strasse angehalten, jemand geht über die strasse, kinde rspielen dort, ein hund rennt dort lang... .
ich geh davon aus, das der rollstuhlfahrer entweder auf den bürgersteig nciht genügend platz hatte bzw. es dort keine geeigente stelle stelle gibt, um auf diesen zu fahren.
ich kenne genügend leute, die auf den rollstuhl angewiesen sind, aber auch wie sie unterwegs sind.
da wird auf höchster stufe gefahren.
Er darf, wie soll er sich sonst bewegen können?
Bei einem Unfall bist du der alleinige Schuldige
es könnten auch Fussgänger oder Fahrradfahrer entgegen kommen .... auch Kinder
man sollte mit allem rechnen
da wäre ich mir nicht so sicher, eine Mitschuld kann auch den >
auf der Ecke stand noch ein kleiner Transporter
treffen. Sicht versperrt
Mit Nummernschild etc
dann dürfte ein Solches nie in eine Fussgängerzone einfahren
geht´s noch
Schau dir einfach den § 24 Abs. 2 StVO an. Dort steht drin, welche Rollstühle in Fußgängerzonen gefahren werden dürfen. Ansonsten gilt § 2 StVO, welcher die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge vorschreibt.
Nicht jeder Rollstuhlfahrer, der in Fußgängerzonen fährt, verhält sich deshalb gesetzeskonform.
Wie alle anderen Fahrzeuge im Straßenverkehr mit der Fahrtrichtung?
das ist KEIN Fahrzeug siehe Link
Sondern ? Mit Nummernschild etc.
Nach Meiner Ansicht gilt eine Einbahnstraße für alle. Auch Fahrräder haben sich daran zu halten. Der Rollstuhl hat ein Nummernschild gilt für mich also wie ein Auto oder Roller, nur nicht ganz so schnell. Die Schuldfrage kann ich nicht beantworten... Eine Mitschuld hätte er wohl gehabt. Ist von meiner Seite her jedoch nur vermutet...
Danke für deine Antwort
Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr
Sämtliche Elektrorollstühle sind Kraftfahrzeuge im Sinne der StVZO, auch ein Zimmer-Elektrorollstuhl, der auf öffentlichen Wegen verwendet wird!
Sie unterliegen mit Ihrem Fahrzeug der Straßenverkehrsordnung, weshalb der Elektrorollstuhl, sobald er im öffentlichen Verkehr eingesetzt wird, mit einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein muss. Dazu gehören die Fahrscheinwerfer, die Rückleuchten, die Blinker und Rück- und Seitenstrahler (Reflektoren).
(Eben noch gefunden, geht zwar um Beleuchtung, aber es heißt sie sind Kraftfahrzeuge im Sinne der StVO)
Leider nicht bezüglich Einbahnstraßen, aber danke :)
Auch Fahrräder müssen sich an die StVO halten. Klar muss man damit rechnen, dass etwas entgegen kommt, aber die Schuld trägt man dann nicht allein