Spiegelunfall ohne Schuld, wie auf Verwarnung reagieren?
Hallo!
Bin vor ner guten Woche mit dem LKW ( bin beruflich Kraftfahrer) unterwegs gewesen und in einer Rechtskurve ( 70 Zone) ist mir eine Frau sehr schnell entgegen gekommen und schnitt die kurve um gut 30-40cm über die Linie, ich war mit dem LKW schon rechts auf der weissen Linie und auf einmal macht es KRACH.
Naja umgedreht etwas weiter vorne und zurück gefahren, und etwas weiter vorne stand die Frau dann auch da, Scheibe ist zerberstet alles voller Glas, Spiegel abgerissen, Tür hat auch durch den Schlag vom Spiegel was abbekommen.
So ich kam da an die Frau sehr verwirrt, ich frage ob es Ihr gut geht ect. und sagte ihr das Sie die Kurve geschnitten hat, da meinte Sie " ja ich bin normal gefahren " naja. Polizei angerufen, kurz danach vor Ort, nahmen so weit den Unfall auf und befragten die Frau zuerst, auf einmal bin ich ja gerade aus gefahren und bla bla die üblichen sachen halt, Sie war sehr hektisch und hysterisch. Ich erklärte den Polizisten ruhig was passiert war, nach kurzer zeit kam einer der Beamten zu mir und sagte " also wenn Sie meine Meinung wissen wollen, kann es nur die Dame gewesen sein die die Kurve geschnitten hat" etwas später sagte dann der andere Polizist zur der Dame " also mir sieht es hier so aus das Sie die Kurve geschnitten haben", also beide Polizisten waren der gleichen Meinung.
So dann sollte jeder 100 Euro zahlen und nen Punkt bekommen wegen Missachtung des Rechtsfahrgebotes , wir beide haben dies abgewiesen.
NUN, heute einen Brief bekommen, Verwarnung wegen Ordnungswiedrichkeit... " Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursachten einen Sachschaden" Zeuge: ( die beiden Polizisten, Foto) Verwarngeld 35 EURO.
Mir sagten die Polizisten eben die meinen das es nicht meine Schuld gewesen wäre aber da man es im nachhinein nicht mehr Nachweisen kann ohne zeugen wird es wohl 50-50 auslaufen.
Jetzt ist die Frage wie soll ich mit der Verwarnung umgehen, soll ich die 35 Euro Verwarnung zahlen? Damit würde ich ja eingestehen das ich etwas getan habe wo ich gar keine Schuld habe.. Ich will halt nur wissen ob es eher negativ sein kann wenn ich jetzt wiederspreche und wegen 35e dann noch ewiges Theater habe, oder ob es sich es lohn das einfach zu bezahlen damit das beendet ist?
Naja wäre nett wenn da jemand Erfahrung mit hat.
Danke.
6 Antworten
Jetzt ist die Frage wie soll ich mit der Verwarnung umgehen, soll ich die 35 Euro Verwarnung zahlen?
Ja, Du solltest unverzüglich zahlen.
Du kannst natürlich darauf bestehen das Dir keine Schuld zukommt.
Da es hier keine eindeutigen Beweise gibt wurde nach dem Anscheinsbeweis entschieden, der Unfallhergang wurde also so rekonstruiert wie er am Wahrscheinlichsten stattgefunden haben muss.
Da es dabei aber immer Unsicherheiten gibt wurdest auch Du verwarnt.
Willst Du hier völlig kostenfrei raus kommen müsstest Du den Bußgeldbescheid abwarten - erst gegen diesen hast Du das Rechtsmittel des Einspruchs. Dann würde die Sache neu geprüft und eventuell eingestellt - oder aber auch anders entschieden.
Zahlst Du sofort hat das keine weiteren Folgen - die Sache ist dann verkehrs-rechtlich abgeschlossen, ein Bußgeld oder Punkte kommt nicht mehr in Frage.
45 Euro sind nicht viel. Das zeigt, dass die Behörde von einer sehr geringen Schuld ausgeht.
Vor allem ist es kein echter Bußgeldbescheid. Sondern nur eine "Verwarnung". (Wenn die das als schweren Fehler angesehen hätten, dann hätte es ein Ermittlungsverfahren wegen OWi oder Verkehrsstraftaten gegeben.)
Die Verwarnung in diese Höhe ist meines Erachtens völlig unproblematisch.
Ich würde das zahlen und den Fall abhaken.
Ich persönlich würde es bezahlen, damit die Sache vom Tisch ist.
Wenn du eine fachliche Beratung suchst, Ruf z.b. mal bei der Autobahnkanzlei an ( +493643770990 ), die sind Spezialisten in solchen Fällen.
Allseits gute Fahrt :)
So einen Fall hatte ich auch schon mal. Man hat uns aber nur mündlich verwarnt.
Die Polizei verwarnt den Unfallverursacher wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 StVO ("Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt ... wird.") und brummt ihm das im Bußgeldkatalog dafür vorgesehene Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro auf.
Ich kann mir denken, da die Schuldfrage nicht geklärt werden konnte, hat die Dame sicher auch eine Verwarnung bekommen und muss auch 35 Euro zahlen. Hast du ihre Telefonnummer ? Dann kannst du sie ja mal spaßeshalber anrufen und fragen.
Zahlen solltest du aber besser.
Verwarnungsgeld zahlen und gut, die Sache ist vom Tisch. Es ist durchaus üblich, dass man beiden Unfallbeteiligten ein Verwarnungsgeld aufs Auge drückt. Ist mir auch schon passiert.