Einzugsermächtigung beenden Mietvertrag

5 Antworten

Wenn die Lastschriften bisher nicht im Abbuchungsauftragsverfahren (eher selten), sondern im "normalen" Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen wurden, brauchst Du die Bank nicht zu informieren - sie könnte damit auch nichts anfangen.

Sollte die Hausverwaltung noch mal Geld einziehen, kannst Du die Lastschrift zurückgeben und solltest dann auch darauf hinweisen, dass keine Einzugsermächtigung vorliegt. Wenn eine Hausvewaltung so etwas öfter macht, gibt es irgendwann Ärger mit der Bank.

Bei meinem Kündigungsschreiben, habe ich darauf hingewiesen, dass die Einzugsermächtigung der Miete mit Beendigung des Mietvertrages erlischt. Meine Frage: War das schon ausreichend oder hätte ich noch zusätzlich die Bank informieren müssen?

In der Regel reicht das aus aber ich würde trotzdem die Bank informieren.

Andere Frage: Wie lange dauert es in der Regel bis die Kaution überwiesen wird?

Der Vermieter hat ein volles Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monaten für etwaige Anspruche aus dem Mietverhältnis. Danach darf er nur noch das 3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung einbehalten.

MfG

Johnny

Das war ausreichend. Der Vermieter müsste das auch ohne deine Anmerkung aufheben. Die Bank musst du nicht benachrichtigen, sie kann da sowieso nichts dran ändern. Du hast doch die Möglichkeit der Rückbuchung bis zu 8 Wochen nach Abbuchung.

Du solltest auf jeden Fall die Bank informieren, bzw. diese Einzugsermächtigung beenden.

Die Überweisung der Kaution kann bis zu einem Jahr dauern.

Maximilian112  22.11.2014, 12:09

ach turalo, wenn bei Dir jemand auszieht, belastest Du als Vermieter das Konto des Mieters dann weiterhin?

turalo  22.11.2014, 12:16
@Maximilian112

Ach Maximilian...ich habe schon Pferde ..... sehen.....

Mit dem Hinweis hast Du diese Ermächtigung wieder entzogen. Das reicht.

Ich hab schon zig Einzugsermächtigungen gehabt die dann mit Ende des wasweißichfüreinVertrages ganz einfach zu Ende waren. Ich glaube ich habe nicht einmal die Ermächtigung widerrufen. Das ist aber nun Schlamperei von mir :-)