Mietkaution Bar ALG2?
Hallo,
Ich habe folgendes Anliegen
Ich bin aufstocker mit ALG2 und habe mir heute eine Mietwohnung angeschaut nur ist jetzt das problem das der Vermieter beim Unterschreiben des Mietvertrags die Volle Kaution und die erste Miete haben möchte Bar. Da er dem Jobcenter nicht vertraut.
Ist das normal oder ist das unseriös weil ich bin es gewohnt das nach dem Unterzeichnen die Kaution überwiesen wird.
Was ist eure Meinung dazu? Soll ich mich darauf einlassen oder lieber weiter suchen?
5 Antworten
Der Vermieter verhält sich bereits rechtswidrig, nach BGB sind Kautionszahlungen in den ersten 3 Monaten zu zahlen. Ich würde Abstand nehmen, das gibt wahrscheinlich auch zukünftig nur Ärger wenn er denkt, das er über dem Gesetz steht und nach Gutsherrenart handeln kann..
Dem Jobcenter vertrauen muß er ja nicht. Er muß auch Dir nicht verrtrauen, da Ihr beide via Mietvertrag eine Vereinbarung miteinander schließt, an welche sich beide Seiten zu halten haben. Das hat mit Vertrauen m.M.n. nicht viel zu tun.
das der Vermieter beim Unterschreiben des Mietvertrags die Volle Kaution und die erste Miete haben möchte Bar.
Das muß nicht zwingend unseriös sein und "normal" ist ein ziemlich relativer Begriff.
Was hast Du denn für einen Eindruck vom Vermieter? Wirkt er "serös" auf Dich?
Es ist Deine freie Entscheidung ob Du Dich darauf einläßt und und Du solltest sie von Deinem Urteilsvermögen abhängig machen, sofern Du Kaution und ersten Mietzins überhaupt bei Vetragsunterschrift in bar bereithalten kannst.
Die Kaution ist erst zu Beginn des Mietvertrages fällig, du hast einen gesetzlichen Anspruch diese in 3 Monatsraten zu zahlen und selbst dann würde ich es bei Barzahlung nur in 3 Raten zahlen, zumal du den vollen Betrag für die Kaution wahrscheinlich eh nicht hast.
Dann würde ich mir jede Rate quittieren lassen, meiner Ansicht nach müsste der Vermieter diese dann separat auf einem Konto oder Sparbuch anlegen, könntest du auch selber machen und ihm dann das Sparbuch verpfänden mit einer Pfändungsurkunde, diese würdest du von deiner Bank bekommen, da würde dich dann deine Bank aufklären.
Die Kaution und die 1. Mietzahlung sind erst bei Wohnungsübergabe fällig.
Wobei man die Kaution auch in 3 Raten zahlen kann.
Such bitte weiter - hier stimmt etwas nicht.
da würde ich die Finger von lassen