Einziehen ohne Aufnahme in den Mietvertrag?
Mein Freund möchte gerne bei mir einziehen. Er wohnt zwar schon bei mir aber eben noch nicht offiziell. Seine Post etc kommt alles noch an seine Heimatadresse.
Muss ich da jetzt meiner Vermieterin Bescheid geben? Bestimmt. Aber ich will, dass der Mietvertrag auf mich alleine weiterläuft. Ist das denn möglich? Oder lautet der dann automatisch auf uns beide?
13 Antworten
Du musst Deine Vermieterin um Erlaubnis fragen und in der Regel muss sie dem Zuzug des Freundes zustimmen.
Der Mietvertrag muss nicht geändert werden, aber die Vermieterin darf die Nebenkosten die nach Personenzahl berechnet werden anpassen.
Du musst Deinem Freund die Wohnungsgeberbestätigung geben.
Da geht nix automatisch.
Nein, der Mietvertrag muss nicht auf beide laufen, rate ich Dir auch dringend von ab.
Dem Vermieter musst Du es sagen, damit er die Nebenkosten anpassen kann.
VORAB muß die Genehmigung des Vermieters eingeholt werden, das ist zwingend notwendig.
Konkret müssen Mieter den Lebensgefährten mit seinem Namen, der derzeitigen Anschrift und Tätigkeit im Schreiben aufführen und den Wunsch nach Aufnahme in die Wohnung begründen (in diesem Fall etwa den Wunsch nach einer gemeinsamen Lebensgestaltung). Außerdem sollten Mieter vermerken, dass dieser Wunsch erst nach dem Abschluss des Mietvertrags eingetreten ist.
Danke.
Du solltest deinem Vermieter Bescheid geben. Deswegen wird dein Freund nicht im Mietvertrag aufgenommen. Aber es wird eventuell eine Anpassung der Nebenkosten vorgenommen, da zwei Personen natürlich mehr verbrauchen als eine.
Weiterhin könntest du einen Untermietvertrag aufstellen, um immerhin die Kosten geklärt zu haben.
Um euer Problem zu lösen mit Post und so weiter, ist es notwendig, dass sich dein Freund beim Einwohnermeldeamt ummeldet. Dazu wird er eine Bestätigung von dir brauchen, dass er bei dir wohnt. Wenn er umgemeldet ist und der Perso dann auch die neue Adresse hat, dann kann er auch an alle Versicherungen, Arbeitgeber, Post usw. die neue Adresse weitergeben, am besten mit einem Nachsendeauftrag.
Dann kann er auch seine Wohnung kündigen.
Zwei Punkte: Untermietvertrag würde ich das nicht nennen, aber intern einen Vertrag, in dem geregelt ist, wem was gehört, wer was zu zahlen hat und wer was zu leisten hat.
Ansonsten muss man sich beim Einwohnermeldeamt melden, weil das so Gesetz ist und ein Verstoß oder Verspätung ein Bußgeld nach sich ziehen kann.
Die Bestätigung heißt Wohnungsgeberbestätigung. Die muss Dein Freund mitnehmen, wenn er zum Einwohnermeldeamt geht.
Er braucht ihre Unterschrift um sich dort anzumelden. Darf er.
So macht man es ordentlich.