Einwohnermeldeamt - Abmelden ohne neuen Wohnsitz?
Was passiert dann,
wenn man sich offiziell abmeldet und keinen neuen Wohnsitz angibt ?
Was macht dann die Krankenkasse oder das Finanzamt etc. ?
7 Antworten
§ 17 Absatz 2 des Bundesmeldegesetz es:
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.
Leistungen, die einen Wohnsitz als Voraussetzung haben erlöschen dann natürlich.
In den Meldedaten wird denn "ohne festen Wohnsitz" stehen, sofern du keine Andresse angibst.
Sollte bspw. das Finanzamt Verwaltungsakte nicht zustellen können per Brief, so wird eine öffentliche Zustellung erfolgen.
Ähnlich dürfte das bei anderen Ämtern (oder auch die Krankenkasse) auch laufen. Daraus ergibt sich denn die Bekanntgabe und somit die Verpflichtung der dort genannten Handlungen.
"Dein Datensatz wechselt auf "verzogen", Deine Adresse erhält ein Abmeldedatum, und es wird nichts neues eingetragen. Du bist dann einfach melderechtlich abgemeldet" --- Da werden sich aber Banken, Krankenkassen, Finanzamt etc. schon wundern und sich versuchen zu melden......?
Ja natürlich tun die das wenn du zB keine Post zustellen können... Und dann bekommen die genau das was ich oben gesagt hab als Auskunft.
Beim Abmelden musst du natürlich die Gründe dafür angeben, das wird protokolliert.
Leider arbeiten auch im 21. Jahrhundert noch viele Rathäuser mit Papier, Brief und Fax. Ist mir auch so ergangen, als ich Deutschland in Richtung Japan verlassen habe. Grund der Abmeldung: Fortzug ins Ausland.
Es ergingen noch einige Schreiben des deutschen Finanzamtes an die alte Adresse in Deutschland, die mir Angehörige dann zusgestellt haben: Mit der Bitte um der Abgabe einer Steuererklärung, bis ich mittels Einreisedokumenten und Residence Card glaubhaft machen konnte, daß ich einen Wohnsitz und Einküfte im Ausland habe und diese auch dort versteuere, natürlich alles schön per Brief, denn Fax haben wir selbst in unserer Firma längst abgeschafft :-)
Das war vor gut 8 Jahren, hoffentlich sind deutsche Behörden mittlerweile besser vernetzt mit Computer und dem weltweiten Gewebe ;-)
Beim Abmelden musst du natürlich die Gründe dafür angeben, das wird protokolliert.
Nein musst du nicht. Du gibst nur die Tatsache an, dass du keine Wohnung mehr hast. Auch einen Grund musst du nicht nennen, es sei denn du verziehst ins Ausland.
Der Fortzug ins Ausland war bei mir der Fall, es wurde aber explizit danach gefragt und festgehalten.
Man meldet sich nicht ab, ohne sich woanders neu anzumelden. Höchstens du verlässt Deutschland. Aber dann hat sich das auch mit dem Finanzamt erledigt.
Im Prinzip juckt das keinen wo du dich aufhälst und wo du gemeldet bist. Solange du keine Scheiße baust und Krankenkasse ihren Beitrag vom AG bekommen.
Man meldet sich nicht ab, ohne sich woanders neu anzumelden.
Natürlich macht man das.... Dazu bist du sogar verpflichtet wenn du keine neue Wohnung beziehst.
Die Post geht doch dann zurueck ("Empfenger unbekannt verzogen"). Das wird der Krankenkasse oder Finanzamt etc. etc. nicht gefallen :-)
Was hat die Post mitn Einwohnermeldeamt zu tun? Wenn du nicht arbeiten gehst, springt die Arge für de Krankenkasse ein und das setzt einen festen Wohnort voraus. Verstehst du nicht? Das hängt alles zusammen. Sich nur abmelden beim Einwohnermeldeamt, entbindet dich nicht von allen anderen.
Klar! Aber die Behoerden werden fragen, wo man zu erreichen ist..... ?
Die werden nur fragen wenn se kein Geld bekommen und du Schulden hast..
Abmelden ja mit Hinterlegung Grund bei Erbe, Staatsangehörigkeit, Strafe usw.
Hinterlegung von was und wo ?
Amtsgericht
Und die machen nix, heben nur die Post auf bis ich einen neuen Wohnsitz angeben kann?
Die heben nichts für dich auf,.können aber bei der Suche in den vorgrnannten Fällen Amtshilfe geben.
Falsch. "Ohne festen Wohnsitz" gibt es in den Melderegistern bereits seit 7 Jahren nicht mehr.
Dein Datensatz wechselt auf "verzogen", Deine Adresse erhält ein Abmeldedatum, und es wird nichts neues eingetragen. Du bist dann einfach melderechtlich abgemeldet.