Eintrag ins Führungszeugnis wegen Beleidigung?
Hallo, Ich hab vor kurzem auf einem Privatparkplatz geparkt, das Schild war jedoch nicht zu lesen (Schmutz) und ich wusste es nicht. Einen Bewohner habe ich noch beim Aussteigen gegrüßt, er hat mich nicht darauf hingewiesen, ich hätte sofort umgeparkt, es waren noch öffentliche Parkplätze frei. Nach der Schule war mein Auto zugeparkt und wir haben es nur mit mehreren Personen und viel Zeit ausparken können, was mich ziemlich wütend gemacht hat, da ich für mein Abitur lernen musste. Ich habe dem Autobesitzer einen Zettel mit nicht ganz netten Beleidigungen hinterlassen, vermutlich war es der Mann, den ich morgens gegrüßt hatte. Nach der Anzeige wegen Beleidigung und Falschparken: gibt das einen Eintrag ins Führungszeugnis?
4 Antworten
Wir sind im Bagatellbereich. Da ist keine Vorstrafe zu befürchten. Wenn wird nur die Beleidigung geahndet als Antragsdelikt, der Privatparkplatz wäre Zivilrecht auf Unterlassung der Besitzstörung.
Was mehr interessieren würde, wäre die vollendete Nötigung durch zuparken des Fahrzeuges.
Zunächst kommt es darauf an ob es überhaupt Beleidigungen waren. Wenn doch wird es kaum was geben, denn der Staatsanwalt wird den Anzeigesteller mit ziemlicher Sicherheit auf den Privatklageweg verweisen.
Sollte jedoch trotzdem eine Verurteilung erfolgen so dürfte es unter 90 Tagen bleiben und somit nicht im Führungszeugnis aufgenommen werden. Es sei denn Du hast schon mehrere eindeutige Vorstrafen.
Hi,
wenn Du bisher keine Vorstrafen hast und die Beleidigung über ein Strafbefehl auf genau 90 Tagessätzen oder auch unter 90 Tagessätzen hinausläuft - wirst Du keinen Eintrag im Führungszeugnis zu befürchten haben.
Normalerweise laufen solche Sachen so oder so unter 90 Tagessätzen hinaus.
Demnach: Glück gehabt.
LG
Hallo.
Glaube nicht das davon überhaupt was kommt.
Da sind andere Sachen wichtiger.
Bley 1914