Ist es Mord, wenn man jemand umbringt, der Hirntod im Krankenhausbett liegt?
49 Stimmen
21 Antworten
Nein, die Person ist Tot nur die Lebendige hülle "Lebt noch" aber nach dem gesetz isd die Person Tot also kann es auch kein Mord sein
Ne, du brauchst eine andere lebende Person, also eine vor dem Vollhirntotttttttt,!!!!
Aber wenn du dachtest die Person lebt, dann kann das ein untauglich Versuch sein, der auch strafbar ist. Also dachtest, dass die Birne noch an ist.
Wenn du dachtest, dass es strafbar ist, weil du verkannt hast, dass der Vollhirntottteerr im Sinne des Gesetzes nicht lebt, dann ist es ein Wahndelikt.
Du kannst niemanden umbringen, der bereits tot ist. Es wäre dann Leichenschändung.
Hirntod heißt: Wichtige Teile des Gehirns arbeiten nicht mehr und seine Funktionsfähigkeit ist für immer verloren. Deshalb lautet die medizinische Bezeichnung „der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen“ oder „der irreversible Hirnfunktionsausfall. “ Alle Bezeichnungen benennen den Tod des Menschen.
Du hast so viel Unwissen und dazu noch mehr Sturheit.
Bitte, Danke und Gute Nacht.
Was sollen die Links aussagen?
Hirntod, aber mit lebenden Organen und daher nicht tot. Der Tod der Person wird auch erst notiert, wenn alle Körperfunktionen aufgehoben werden.
Wenn jemand Hirntot ist, wird er für die Organentnahme freigegeben. Die warten garantiert nicht bis alle Organe abgestorben sind.
Meine eine Hirntote Person, deren Organe noch intakt sind
Wenn eine Person tot ist, ob hirntot oder herztot oder sonstwie tot, ist sie tot. Auch wenn Organe noch intakt sind. "Intakt" sind Organe aber bei Toten nicht. Die Funktion von Organen kann bei Toten künstlich verlängert werden, das war es aber schon. Die Organe sind nur mit Hilfe intakt.
Mord ist es nicht. Bevor es rechtlich gesehen Mord ist, muss glaub ich ein Vorsatz vorliegen. Außerdem muss die Tat heimtückisch und geplant sein.
Das war du hier ansprichst ist Sterbehilfe. Die ist in Deutschland aber auch verboten. In der Schweiz ist es erlaubt..
Um Sterbehilfe geht es hier nicht.
Bei Mord muss (mindestens) ein Mordmerkmal (zum Beispiel - jedoch nicht immer! - Heimtücke) erfüllt sein (§ 211 StGB). "Planung" i.e.S. ist nicht erforderlich. Natürlich muss Vorsatz vorliegen - sonst wäre es z.B. fahrlässige Tötung. ;-)
Das war du hier ansprichst ist Sterbehilfe.
Achja, die gute alte Sterbehilfe bei toten Menschen.
Oh das hab ich tatsächlich überlesen das er ja schon Hirntod sein soll... Meine Antwort beziehtsich auf Leute die z.b. im Koma liegen...
Das kommt auf den Fall an.
Entweder wäre es Mord oder Sterbehilfe. Beides in Deutschland verboten…
Ein hirntoter Mensch ist bereits tot. Es kann als weder von Mord noch von Sterbehilfe die Rede sein.
Falsch. Wenn die Person an einer Beatmungsmaschine hängt und das Herz versorgt wird ist er nicht Tot, somit wäre es sehr wohl Mord den man begehen würde.