Eintrag ins Führungszeugnis bei Beamtenbeleidigung und Wiederstand gegen die Polizei?

7 Antworten

Das hängt davon ab, ob ein Beamter dich anzeigt und es zu einem Verfahren kommt.

Dann muss es eine Verurteilung geben oder mindestens einen rechtsgültigen Strafbefehl.

Ohne diese Dinge passiert schon mal gar nichts.

Was aber sehr wohl passiert sein könnte ist ein Eintrag in deine InPolAkte.

Die wird. z.B. auch am Flughafen eingesehen. Wenn die Kontrollen dann strenger und unfreundlicher ausfallen weißt du warum.

Ebenso wird die Akte auch bei Verkehrskontrollen etc. eingesehen, damit die Beamten ihr Gegenüber besser einschätzen können.

Das kann dir noch einige Unanehmlichkeiten bereiten.

Du hast aber das Recht auf Auskunft welche Daten über dich gespeichert wurden. Du kannst schriftlich Fragen und Gegen Bearbeitungsgebühr die Infos anfordern.

Es gibt keine Beamtenbeleidigung. Wenn man Beamte (beispielsweise Polizisten) beleidigt, kann es zu einer Geldstrafe kommen. 

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wird sicherlich drin sein.

CheersCloud 
Beitragsersteller
 20.03.2017, 16:29

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wird sicherlich im Führungszeugnis drin sein?
Danke für die Antwort!! :)

Hallo CheersCloud,

ich habe mir gerade die schon gegebenen Antworten angesehen. Rechtlich ist da schon alles gesagt worden. Danke an dieser Stelle an die Antwortgeber.

Dein Schamgefühl in allen Ehren....aber mit Pralinenen solltest du nicht bei der Polizei auftauchen. Nicht, weil man sich dort nicht darüber freuen würde würde, aber es könnte dann doch irgendwann nachteilig ausgelegt werden. Du kannst, falls du eine E-Mail-Adresse von einem der Beamten hast, eine Nachricht schreiben, in der du dich entschuldigst und für die dennoch angemessene Nacht in der Obhut der Polizei bedankst.

Ob es zu einer Anzeige, wegen Beamtenbeleidigung kommt, ist von Bundesland zu Bundesland in Deutschland unterschiedlich. In Bayern kann man in jedem Fall davon ausgehen. In NRW wohl weniger.

Im Zweifelsfall machst du einen Termin bei einem Rechtsanwalt und lässt dich beraten. Sollte es zur Anzeige kommen, benötigst du den Anwalt in jedem Fall, weil das dann in einigen Monaten vor dem Gericht noch einmal aufgenommen wird. Ein vorheriges Entschuldigungsschreiben wäre dann schon mal ganz positiv und zeigt deinen guten Willen.

Ich denke nicht, dass du zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt werden würdest. Immerhin warst du zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig und es liegen ja offensichtlich noch keine anderen Verfahren gegen dich vor.

Alles Gute
di Colonna

CheersCloud 
Beitragsersteller
 20.03.2017, 16:40

Hey DiColonna,
super! Vielen dank für deine mega ausführliche Antwort!
Ich habe mit meinem Rechtsanwalt telefoniert, der sogar davon ausging dass es gut sein kann, dass es vorher schon eingestell wird.
Dennoch gehe ich von einer Anzeige aus.
Es liegen in der Tat keine anderen Verfahren gegen mich vor.
Dementsprechend gehst du also auch von keinem Eintrag ins Führungsteugnis aus, right?

Beste Grüße :)

DiColonna  21.03.2017, 00:06
@CheersCloud

Wenn du gegenüber den Beamten nicht körperlich tätlich geworden bist, dann dürfte es keinen Eintrag geben.

Vollstreckungsbeamte gibt es nur im Gericht und im Vollzug, BTW. Ist aber auch egal...wenn's ganz dumm läuft, gibt es halt Ärger. Über 90 Tagessätze werden es ohne einen tätlichen Angriff aber nie werden.

Das "Ding mit dem Alkohol" aber in Zukunft vielleicht doch noch mal überdenken ;-)

Alles Gute!

Im polizeilichen Führungszeugnis werden vor allem Freiheitsstrafen von
mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von 91 oder mehr Tagessätzen
aufgenommen.

Geringere Strafen tauchen dagegen nicht im polizeilichen
Führungszeugnis auf. Auch Jugendstrafen von nicht mehr als zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, werden regelmäßig nicht in das Führungszeugnis aufgenommen. Insofern gilt man in all diesen Fällen, so zumindest im allgemeinen Sprachgebrauch, als „nicht vorbestraft“.

Allerdinsg gibt es auch das Bundeszentralregister, da werden alle Strafen vermerkt. Das polizeiliche Führungszeugnis ist ein Auszug aus diesem Register.

Du kannst also etwas beruhigter schlafen ;-)

P.S. Beamtenbeleidigung gibt es nicht, es gibt nur die Beleidigung.

Bley1914  20.03.2017, 15:01

Hallo. Es gibt 3 Arten von Führungszeugnissen. 1 Das normale.

Das Erweiterte. für alle kleineren Taten unter 3 mon, und 90 Tagen

und das polizeiliche Führungszeugnis, auch "O"

Darin stehen alle Polizeikontakte von der Wiege bis zur Bare.

Alles im Internet nachzulesen mit div. Kommentaren.

CheersCloud 
Beitragsersteller
 20.03.2017, 16:32
@Bley1914

Danke dir! 
Dann gehe ich mal davon aus, dass es im erweiterten Führungszeugnis landen könnte.
Und kommen die dort auch irgendwann wieder raus?
Vielen vielen dank erstmal Bley1914!! :)

CheersCloud 
Beitragsersteller
 20.03.2017, 00:00

Vielen vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Ich kann in der Tat etwas beruhigter schlafen.. Danke! :)

Ins Führungszeugnis kommen nur größere Sachen aber es gibt ja auch noch ein erweitertes Führungszeugnis, da kommt so ziemlch jeder Fliegenschiss rein....und das kann in manchen Berufen auch relevant sein.

Vielleicht mal schlau machen wie hoch die Strafe ausfallen würde; schriftliche Entschuldigung ist auch nicht schlecht und eine Spende in der passenden Höhe an den weißen Ring mit beiliegender Spendenquittung...dann sollte auch im erweiterten nicht mehr rauskommen als ein eingestelltes Verfahren, denn mit Entschuldigung und tätiger Buße besteht ja kein wirkliches öffentliches Interesse an der Verfolgung mehr.


CheersCloud 
Beitragsersteller
 20.03.2017, 00:02

Vielen Dank für deine Antwort!! :)
Super Idee, das werde ich eins zu eins so machen...
Was stellst du dir in passender Höhe vor?
Aber vielen Dank für die Tipps!

PunkExpert15  20.03.2017, 00:03
@CheersCloud

Sagte ja: Lesen was dir vorgeworfen wird und dann recherchieren was da an Geldstrafe kommen könnte (vermutlich Tagessätze)...die Spende sollte dann nicht nennenswert drunter liegen.

CheersCloud 
Beitragsersteller
 20.03.2017, 00:04
@PunkExpert15

ach super!

CheersCloud 
Beitragsersteller
 20.03.2017, 00:31
@PunkExpert15

Noch eine Frage,
ich recherschiere gerade die Bußgelder...
Sind die einheitlich? Ich als Student bin z,B. nicht der allerreichste und wenn ich sehe dass bei "alte Sau" schon 2500€ Strafe stehen (Quelle unten) bin ich leicht schockiert.
Wenn du eine Idee hättest wo ich das recherschieren könnte oder du es kurz abchecken könntest, wäre es ÜBERTRIEBEN hammer und bekommst von mir auch dann das Sternchen auf die Antwort und meinen herzlichsten Dank!

Quelle:https://www.bussgeldkatalog.org/beleidigung-im-strassenverkehr/