Anzeige wegen Betrug + evtl. Eintrag ins Führungszeugnis (Deutsche Bahn)?
Ich brauche dringend eure Hilfe!Ich habe eine Zwillingsschwester, die mir sehr ähnlich ist und da ist uns die Idee gekommen nur ein Semesterticket (200€) für uns beide zu beantragen. Dazu kam es sehr gelegen, dass ich zwei Studentenausweise besitze, da ich meinen Studiengang gewechselt habe. Also hat meine Schwester mit meiner Zustimmung mein Ticket als Verloren gemeldet und hat daraufhin ein zweites bekommen. Wir sind mal ausnahmsweise zusammen Bahn gefahren und während der Fahrt ist eine Schaffnerin zugestiegen, die direkt auf uns zukam. Wir haben erst darauf gehofft, dass sie nicht auf den Namen schaut aber hat es dann gemerkt. Sie hat die Polizei gerufen und wir sind auch mit aufs Revier und haben die Situation erklärt (Wir haben die Wahrheit gesagt, denn der Fall ist auch sehr Eindeutig). Die Polizeistelle hat den Fall an die zuständige Stelle bei uns zu Hause weitergeleitet und wir haben von denen nun auch einen Anruf bekommen zur Vorladung einer Aussage. Jetzt ist die Frage, ob wir eine Aussage machen sollen oder nicht? Wir rechnen mit Einer Anzeige, aber hoffen keinen Eintrag ins Führungszeugnis zu bekommen. Was meint ihr wie unsere Chancen stehen? Wir sind 21 und beide vorher nicht kriminell vorbelastet.
7 Antworten
Das war ja kein simples Schwarzfahren mehr.
Das war deutlich mehr. Schwarzfahren im Führungszeugnis heißt übrigens "erschleichen von Leistungen".
Was ihr da gemacht habt, geht ja gen Betrug.
Was nützt es denn, wenn ihr keine Aussage macht? Ihr wurdet quasi live und in Farbe erwischt!
Mit 21 Jahren werdet Ihr beide als Erwachsene behandelt. Ihr habt einen Betrug begangen, der mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft wird. Bei Ersttätern ist der Staat eher gnädig, so dass hier in jedem Fall von einer Geldstrafe auszugehen ist. Die wird voraussichtlich bei 1-2 Netto-Monatseinkommen (20-60 Tagessätze) liegen. Einen Eintrag im Führungszeugnis werdet Ihr hinterher totsicher nicht haben, weil eine STrafe von mehr als 90 Tagessätzen bei der Sachverhaltsschilderung schlicht undenkbar ist.
Am sinnvollsten ist, bei der Vernehmung bei der Wahrheit zu bleiben und zu erzählen, wie es gewesen ist. Ein Geständnis muss sich nämlich regelmäßig strafmildernd auswirken.
Hallo. ins Führungszeugnis kommt es nicht erst ab 90 Tagessätze und 3 Monate Gefängnis mit Bewährung.
Jedoch wenn ihr Kinder Gärtnerin oder mit Kinder oder so zu tun haben wollt wird ein erweitertes Führungszeugnis angefordert. da würde es drinstehen.
Sagt am besten die Wahrheit. Ich vermute mal , dass ihr dann eine geldstrafe bezahlen dürft und dann die sache gegessen ist . Ins Führungszeugnis kommen erst straftaten die ab einer bestimmten höhe an Tagessätzen geahndet werden. In eurem Fall also eher nicht .
Solche Gedanken sollte man sich machen, bevor man eine Straftat begeht.
Weiteres könnt ihr in diesem § mal lesen: