Eintrag bei einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZVÜ)?
Hallo zusammen,
Ich habe vor meinen Arbeitsplatz zu wechseln, ich werde als Fachlagerist bei einer großen japanischen Firma anfangen (Fuji... ). Nun muss ich einen Antrag über eine ZVÜ ausfüllen und habe Angst dass da was rauskommt was meine Stelle gefährden könnte.
Ich habe nämlich 2 dumme Sachen gemacht die ich hier mal kurz aufzähle.
Mit 17 Jahren Ladendiebstahl Wert ca. 50€ Verfahren wurde eingestellt.
Mit 18 Jahren Fahrerflucht. Bin beim Ausparken gegen ein parkendes Auto gefahren dachte es wäre ein Pfosten der da auch Stand hatte im Rückspiegel kein Auto gesehen bin weggefahren am nächsten Morgen sah ich dass es doch ne größere Delle war mit Lacksplittern eines anderen Autos. Habe mich dann bei der Polizei gemeldet es kam zum Verfahren welches aber eingestellt wurde.
Können mir diese 2 Dummheiten nun zum Verhängnis werden indem die bei der ZVÜ herauskommen oder taucht das gar nicht auf, weil es ja nie zu einer Verurteilung etc kam.
Bin jetzt übrigens 24 Jahre.
Danke schonmal für eure Hilfe
LG
1 Antwort
Für die ZVÜ werden Auskünfte bei den Landeskriminalämtern und den Verfassungsschutzbehörden, sowie aus dem Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz eingeholt. Da du "nur" Straftaten begangen hast, die nicht in einem Urteil geendet haben, tauchen die nicht im BZR auf. Aber sie sind im "Staatsanwaltlichen Verfahrensregister" aufgeführt. Ob dieses Register aber für eine ZVÜ abgefragt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich wollte dir nur mitteilen, dass es Register gibt, in denen deine Sünden registriert sind, auch wenn du nicht verurteilt wurdest.
Also ja, deine neue Stelle könnte gefährdet sein. Meine persönliche Meinung ist (was aber irrelevant ist) aber, dass die Straftaten nichts ausmachen.