Alkoholtest falsch?

6 Antworten

warum soll da was kommen ?

die Polizisten leben doch auch nicht hinter dem Mond ...

hätten sie bei dir wegen des Alkoholtests Trunkenheit vermutet, hättest du das Vergnügen gehabt, zur Blutentnahme mitzukommen

so war der Fall für die erledigt

Valentinii 
Beitragsersteller
 12.03.2016, 03:15

Ok, ja ich hab auch noch nen Drogentest machen müssen, der war aber natürlich negativ. 

Hallo Valentinii,

es ist völlig unerheblich, welche Werte durch die Atemalkoholmessung ermittelt wurden.

Diese Atemalkoholmessung gilt nicht als Beweis für Alkohol im Blut, sondern dient lediglich dazu den Verdacht einer Trunkenheitsfahrt  zu bekräften oder wie in Deinem Fall zu entkräften.

Hätte sich der Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt erhärtet, würden Dich die Polizisten mit zur Wache oder zum Krankenhaus nehmen und eine Blutprobe durch einen Arzt durchführen lassen.

Die Anordnung dieser Blutprobe obliegt einem Richter, außer es liegt Gefahr im Verzug vor. Die Rechtsgrundlage hierfür lautet wie folgt:

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§ 81a StPO - Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe

(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.

(3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.

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Erst das Ergebnis der Blutprobe gilt als Beweis für eine Trunkenheitsfahrt. Je nach Höhe der festgestellten Konzentration von Alkohol im wird dann entweder:

  1. ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder
  2. ein Strafverfahren

eingeleitet. Liegt nur eine Ordnungswidrigkeit vor, droht Ersttätern ein Bußgeld von 500,- Euro und 1 Monat Fahrverbot. Liegt eine Straftat vor, ist dem Fahrer neben der Geld.- oder Freiheitsstrafe  die Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate bis zu 5 Jahren zu entziehen.

Aber wie gesagt, da bei  Dir keine Blutprobe entnommen wurde kommt diesbezüglich nichts nach.

Lediglich was den nicht mitgeführten Führerschein angeht, kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10,00 verhängt werden. Dafür gibt's aber keine Punkte und hat auch keine Auswirkungen auf Deine Probezeit.

Schöne Grüße
TheGrow

In Mundspülungen ist meist Alkohol enthalten; les doch mal die Bestandteile bei dir. ^^ 

erster Test 0,88 % 2. Test nach 5 min 0,33 %.

genau aus dem Grund bist ohne Blutentnahme davon gekommen. Wäre der 2. Test höher, dann ab zur Wache. 

Da kommt nix mehr, aus welchen Grund?

Valentinii 
Beitragsersteller
 12.03.2016, 03:29

Ok, gut. Jetzt kann ich mit ruhigen Gewissen schlafen. danke :)

Wieso ?...Wolltest du den Polizisten küssen ? Ich mein, Frauen setzen ja auch Reize ein^^

Nee da kommt nix mehr.

Valentinii 
Beitragsersteller
 12.03.2016, 03:13

Es waren 2 Herren & eine Dame xD 

Also ich hab auch nichts bekommen, sie haben mir die Unterlagen zurück gegeben und sind gefahren.

BellaBoo  12.03.2016, 03:14
@Valentinii

aha...deshalb die Mundspülung^^ zumindest ist das jetzt erklärbar

Valentinii 
Beitragsersteller
 12.03.2016, 03:18
@BellaBoo

Aber da kommt dann nichts mehr oder ?

BellaBoo  12.03.2016, 03:22
@Valentinii

wenn, dann hätten sie dich mitgenommen, um dir Blut abzunehmen. Aber da der Rückgang klar ersichtlich war, wäre das Unsinn gewesen.

Valentinii 
Beitragsersteller
 12.03.2016, 03:23
@BellaBoo

Ok danke :))

ist eigentlich bekannt dass polizisten bei kontrollen allärgisch reagieren wenn sie mundspülung oder kaugummis/bonbons riechen xD

wenn du aber kein bußgeld bekommen hast kommt da auch nix mehr. ohne auffälligkeit ist die grenze 0,4. warst also drunter nach den 5 min.

Valentinii 
Beitragsersteller
 12.03.2016, 03:14

Ok, ja hab ich gemerkt. Aber falls die was machen würden,.. Hätten Sie mir ja nicht den Führerschein zurück gegeben? Und wären nicht einfach so weiter gefahren oder ? Die hätten mich ja dann zum Bluttest mitnehmen müssen