Einspruch zu Anonymverfügung (geblitzt in Österreich), komme ich damit durch?

3 Antworten

Wenn du wüsstest wer das Auto gelenkt hat dann darfst du Einspruch erheben bzw. bekanntgeben wer das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt gelenkt hat.

Nachdem du aus Deutschland kommst müssen Sie von dir ein Bild haben. also einmal von deinem Auto hinten und einmal von vorne. das heisst der Fahrer muss zu sehen sein also vordere das Bild an. Du kennst hoffentlich die Personen die dein Fahrzeug lenken und somit erkennst du auch wer es war.

iceman111  15.08.2020, 14:32

Ganz falsch. Grotten falsch. Österreich fotografiert nur von hinten. Von vorne gibt es keine Bilder. Der Fahrer ist nicht zu sehen. Oder meinst du die Haare hinten? Das reicht bei weitem nicht.

 Gegen eine anonymverfügung ist kein rechtsmittel zulässig.


Auch wirds schwierig weil:

"Österreich hat die EU-Richtlinie zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte umgesetzt. Wird ein Verkehrsdelikt durch eine ausländische Lenkerin/einen ausländischen Lenker begangen, kann künftig der EU-Mitgliedstaat, in dem das Delikt begangen wurde, die Zulassungsdaten des Fahrzeugs abfragen, um z.B. eine Lenkererhebung und/oder eine Anonymverfügung zu übermitteln."

(Help.gv.at)


Was natürlich nicht heisst das du keinen einspruch tätigen darfst. (Nach ablauf der anonymfrist)


Aber mit deiner argumentation kommst du nicht durch. 

In Österreich  gilt selbstverständlich österreichisches Recht, und nicht deutsches!!

Und selbst in Deutschland  steht dir nur  bei engen Verwandten ein  Aussageverweigerungsrecht zu.