Einspruch zu Anonymverfügung (geblitzt in Österreich), komme ich damit durch?
Guten Abend,
scheinbar wurde ich in Österreich geblitzt und habe nun eine Anonymverfügung erhalten. Gegen diese möchte ich nun Einspruch einlegen. Hat jemand damit bereits Erfahrungen gemacht und was sagt ihr zu meinem Text?
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen die mir am XX.XX.2015 zugeschickte Anonymverfügung in Höhe von 80 Euro mit der Zahl XXXXX Einspruch ein.
Ich weiß nicht wer das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt gefahren hat. Auch verweigere ich jegliche Aussagen dazu, dies ist als deutscher Staatsbürger mein gutes Recht.
Da mir das deutsche Auskunftsverweigerungsrecht zu steht, möchte ich Sie auf Artikel 4 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen vom 31. Mai 1988 aufmerksam machen."
Komme ich damit durch? Rein theoretisch bin ich ja damit nach deutschem Gesetz im Recht, oder nicht?
Danke!
3 Antworten
Wenn du wüsstest wer das Auto gelenkt hat dann darfst du Einspruch erheben bzw. bekanntgeben wer das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt gelenkt hat.
Nachdem du aus Deutschland kommst müssen Sie von dir ein Bild haben. also einmal von deinem Auto hinten und einmal von vorne. das heisst der Fahrer muss zu sehen sein also vordere das Bild an. Du kennst hoffentlich die Personen die dein Fahrzeug lenken und somit erkennst du auch wer es war.
Ganz falsch. Grotten falsch. Österreich fotografiert nur von hinten. Von vorne gibt es keine Bilder. Der Fahrer ist nicht zu sehen. Oder meinst du die Haare hinten? Das reicht bei weitem nicht.
Gegen eine anonymverfügung ist kein rechtsmittel zulässig.
Auch wirds schwierig weil:
"Österreich hat die EU-Richtlinie zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte umgesetzt. Wird ein Verkehrsdelikt durch eine ausländische Lenkerin/einen ausländischen Lenker begangen, kann künftig der EU-Mitgliedstaat, in dem das Delikt begangen wurde, die Zulassungsdaten des Fahrzeugs abfragen, um z.B. eine Lenkererhebung und/oder eine Anonymverfügung zu übermitteln."
(Help.gv.at)
Was natürlich nicht heisst das du keinen einspruch tätigen darfst. (Nach ablauf der anonymfrist)
Aber mit deiner argumentation kommst du nicht durch.
In Österreich gilt selbstverständlich österreichisches Recht, und nicht deutsches!!
Und selbst in Deutschland steht dir nur bei engen Verwandten ein Aussageverweigerungsrecht zu.