Was möchten die jetzt von mir? 2
(((Vergessen Bilder beizufügen, deswegen neuer Post))))
Hallo ,
Wurde geblitzt. Laut Bußgeldkatalog 1 Punkt + 80 Euro. So mal nebenbei.
Hab heute Post bekommen "siehe beigefügte Bilder".
Was möchten die jetzt von mir ? Muss ich das jetzt ausfüllen und abschicken ? Angaben sind ja richtig auf der Vorderseite. Will kein Einspruch erheben oder so. Habe die Straftat begangen und bin bereit dazu zu zahlen.
Oder bekomme ich in paar Tage eine weiter Post von denen wo drinnen steht welche Strafe auf mich zu kommt? Denn ich habe zum 1. mal ein Punkt in FLensburg. Sonst waren es nur Geldstrafen die ich sofort Zahlen konnte.
Bin zu dumm für .. Deutsche Sprache schwere Sprache.
3 Antworten
Was möchten die jetzt von mir ?
Bei dem Brief handelt es sich um einen Anhörungsbogen, weil dir eine Ordnungswidrigkeit (keine Straftat!) zur Last gelegt wird. Du sollst zuerst die Angaben zu deiner Person und deiner Adresse überprüfen und berichtigen, falls sie unvollständig oder fehlerhaft sind. Das ist auch deine einzige Pflicht in diesem Verfahren. Die Frage, ob der Verstoß zugegeben wird oder weitere Angaben zum Vorwurf selbst kannst du unbeantwortet lassen (= Aussageverweigerungsrecht). Falls du den Verstoß zugeben willst, kannst du das natürlich tun, am weiteren Verfahren ändert das wenig. Es wird so oder so ein Bußgeldbescheid erlassen werden, ob mit oder ohne Äußerung deinerseits. Wenn die Angaben zur Person richtig sind, kannst du also auf eine Rücksendung der Anhörung verzichten. Dann wird davon ausgegangen, dass du nicht zur Sache aussagen willst.
Will kein Einspruch erheben oder so.
Gegen eine Anhörung kannst du auch keinen Einspruch einlegen. Die Anhörung ist ein Recht, das dir als Betroffener im Bußgeldverfahren zusteht, bevor ein Bußgeldbescheid erlassen wird.
Oder bekomme ich in paar Tage eine weiter Post von denen wo drinnen steht welche Strafe auf mich zu kommt?
Genau, wobei die "Strafe" keine Strafe ist, sondern eine Geldbuße. Der eigentliche Bußgeldbescheid steht noch aus und wird dir in den nächsten Wochen in einem gelben Umschlag zugehen. Wie du oben schon richtig herausgefunden hast, musst du mit 80 Euro Bußgeld, einem Punkt in Flensburg, aber auch mit 28,50 Euro Verfahrenskosten rechnen.
Die deutlich bessere Antwort - DH!
Sobald mindestens ein Punkt im Raum steht als Strafe, muessen sie erst ermitteln, wer gefahren ist. Du musst das ausfuellen und zurueck schicken (ich war der Fahrer, ich gebe es zu(ankreuzen), dann erhaelst du etwas spaeter Bescheid ueber die 80 Euro (& 23 Euro Bearbeitungsgebuehren) und den Punkt.
Ohne Punkt gibt es nur die Rechnung und wenn du zahlst, ist es erledigt. Aber der Punkt soll ja beim richtigen Konto landen, deshalb der Aufwand.
Habe schon zig von den Dingern in der Hand (bekomme die oft zur Uebersetzung von Suendern hingelegt beruflich)
(& 23 Euro Bearbeitungsgebuehren)
Die Bearbeitungsgebühren betragen schon seit mehr als einem Jahr 28,50 Euro.
Danke !
Das ist nur eine Vorinformation. Du bekommst noch ein 2. Schreiben ;-)