Visum für Deutschland für meine Freundin aus Burkina Faso abgelehnt.
Hallo, ich will meine Freundin aus Burkina Faso nach Deutschland einladen. Wir haben aller erforderlichen Dokumente bei der Deutschen Botschaft in Burkina Faso eingereicht, am 07.07.2014. Heute sollte meine Freundin bei der Botschaft den Bescheid abholen, was sie auch gemacht hat. Das Visum wurde von der Botschaft abgelehnt und sie wurde informiert das sie Remonstration (sowas wie einen Einspruch) einlegen kann. Grund für die Ablehnung war das der Grund für Ihre Reise nach Deutschland nicht plausibel sei und keine ausreichende Rückkehrbereitschaft vorläge. Als Reisegrund haben wir im Visum Besuch eines Freundes angekreuzt. Dauer des Aufenthaltes ür 3 Monate. hinzu muss ich noch sagen das sie Schülerin (Abitur) und nicht mehr minderjährig ist (1988 geboren) Was kann ich oder können wir machen um den Grund der Reise plausibel darzulegen und wir können wir Ihre Rückkehrbereitschaft belegen?
5 Antworten
Sie ist nun mal Schülerin, wohnt bei Onkel und Tante, hat kein eigenes Haus, kein eigenes Einkommen etc.
Damit duerfte sie keine Chance auf eine Visumerteilung haben. Zweifel an der (rechtzeitigen) Rueckkehrabsicht koennen nur durch den Nachweis besonders enger Bindungen an das Heimatland ausgeraeumt werden. Ohne relevantes Inlandsvermoegen, eine feste berufliche Bindung, enge familiaere Bindungen (Ehegatte, Kinder) wird ihr dies vermutlich nicht gelingen. Ausserdem wird sie kaum ihre feste Absicht zum Erreichen des angestrebten Schulabschlusses im Heimatland glaubhaft darstellen koennen, wenn sie zwischendurch mal so eben fuer satte 3 Monate ins Ausland verreisen will.
Wäre es sinnvoll als Begründung zu nennen das wir uns sehr gern haben bzw. lieben und diese Reise dafür nutzen wollen uns noch besser und näher kennenzulernen ...
Nein, das waere absolut kontraproduktiv. Man wuerde sofort Heiratsabsichten unterstellen und auf die Moeglichkeit eines sog. "Heiratsvisums" verweisen. Die Erteilung eines Besuchsvisums ist unter diesen Umstaenden nicht mehr moeglich. Fuer das "Heiratsvisum" wird neben zahlreichen anderen Dokumenten und i.d.R. dem Nachweis eines erfolgreich absolvierten Sprachtests nach A1 inzwischen auch immer oefter ein Standesamttermin verlangt.
So leid es mir tut, unter den von dir genannten Umstaenden duerfte sie so gut wie keine Chance auf ein Besuchsvisum haben. Wenn ihr es wirklich ernst meint, bleibt euch wahrscheinlich nur die Moeglichkeit zu heiraten und entweder vorher ein "Heiratsvisum" zu beantragen oder - bei einer Eheschliessung im Heimatland deiner Freundin - nachher eins zum Ehegattennachzug. Hierauf haette sie dann, sofern die Voraussetzungen vollstaendig erfuellt sind, auch einen Rechtsanspruch. Auf ein Besuchsvisum hat sie einen solchen hingegen nicht.
Anders waere es, wenn ihr ein gemeinsames Kind haettet. Dann muesstet ihr zwar - weil nicht verheiratet - erst einmal das Vaterschaftsanerkennungsverfahren durchlaufen, danach haette das Kind dann aber die deutsche Staatsangehoerigkeit und die auslaendische Mutter koennte ein Nachzugsvisum zum deutschen minderjaehrigen Kind beantragen. Das geht sehr viel schneller und einfacher als ein Heiratsvisum und ein Sprachtest ist hierfuer auch nicht erforderlich.
Hallo und danke für deine Antwort. Die Remonstration wurde abgelehnt. Zuerst hieß es ja Sie solle die Reise begründen und Ihre Rückkehrbereitschaft beweisen. Jetzt heisst es wohl ich hätte nicht genug Einkommen um mich für Sie zu verpflichten. Verstehe ich nicht. Die Ausländerbehörde hier in Deutschland hat mir diese Verpflichtungserklärung doch ausgestellt, unterschrieben und gestempelt. Ist das seitens der Auslandsvertretung dann rechtens an der Glaubhaftigkeit meiner durch die Ausländerbehörde genehmigten VE zu zweifeln bzw. dies noch als Grund für die Ablehnung zu nehmen? Was kann ich noch machen?
Ich gehe mal davon aus das dieses Land nicht im Schengen Abkommen drin ist.
Vielleicht hilft ein kleines Trinkgeld um dieses Visum zu erwirken.
Oje. Ich denke, dass viele meiner Vorredner (oder sagt man -schreiber?) schon viel Richtiges gesagt/geschrieben haben.
Es ist nun mal so, dass die deutschen Botschaften generell KEINE Visa für Schwarzafrikaner vergeben, es sei denn sie haben einen sportlichen, finanziellen Hintergrund oder sonstiges Ass im Ärmel.
Es ist ein Irrglaube, dass eine Heirat automatisch eine Einreise nach D'land ermöglicht. Punkt.
Der EINZIGE gangbare Weg ist ein Kind, dass nach Vaterschaftsanerkennung deinerseits den Weg macht.. Im übrigen ist dieses kein ''Verfahren'' - wie von einem Vorschreiber berichtet, sondern eine einfache Veranstaltung, die i.d.R. weniger als 30 Minuten dauert, entweder in der zuständigen Botschaft in Faso oder hier in D'land.
Die Konsequenzen sind natürlich weitreichend. Durch eine Anerkennung bist Du je nach Ausbildung bis zum 28. Lebensjahr des Kindes verpflichtet (nach deutschem Recht) zu zahlen. Anderseits erhält das Kind innerhalb weniger Tage einen Reisepass und die deutsche Staatsbürgerschaft. Egal, wo das Kind geboren wurde.
Sollten sich Deine Kontakte - mit dem sicherlich sehr attraktiven Mädel - auf Freundschaft konzentrieren, habt ihr (leider) keine Chance auf Erteilung eines Visums.
Is' leider so.
Viel Glück trotzdem.
Hallo, zu 1. kann ich nix sagen, da so pauschal. zu 2. beachte bitte den unauffälligen Nebensatz ''.....und die weiteren Zugangsvoraussetzungen vorliegen..''
Diese 'Haken' haben es in sich. Da musst Du mal das 'Ausländerrecht' bemühen....
suche mal nach diesen Stichworten: Ehegattennachzug - Mindestalter - einfache Deutschkenntnisse - Lebensunterhaltssicherung - Wohnraum - usw.
zu 3. a) einen Vaterschafts'nachweis' gibt es nicht. Wenn das Kind NACH eurer standesamtlichen Heirat geboren ist, bist Du nach DEUTSCHEM Recht auch der Vater. # b) Wenn das Kind VOR eurer standesamtlichen Heirat geboren ist, machst Du bei der deutschen Botschaft in Faso eine 'Vaterschaftsanerkenng', der die Mutter allerdings zustimmen muss, d.h. sie muss bestätigen, dass Du der (biologische)Vater bist. Ihr müsst das beide NUR im Beisein des Botschaftsmenschen erklären. Es gibt keinerlei Vaterschaftstest (DNA) oder ähnliches.
Du solltest aber natürlich eine Geburtsurkunde des Kindes haben mit deinem Namen drauf, oder eine auf der kein Vater angegeben ist.
Da afrikanische Geburtsurkunden (i,d.R) KEINEN Nachnamen für das Kind enthalten (sondern nur Namen der Eltern bzw. der Mutter ), sollte bei dieser Erklärung auch gleich der Nachname des Kindes von beiden Eltern festgelegt werden. Wenn das Kind mit Dir nach D'land gereist ist (zur Not erst auch ohne Mutter) und Du es bei der Meldebehörde angemeldet hast, kann die Mutter hier in D'land (Ausländerbehörde) oder bei der Botschaft in Faso das Visum/Aufenthaltstitel beantragen zur 'Sorge und Pflege als Mutter des deutschen Kindes lebend in Deutschland'. Dann entfallen auch die beim 'normalen' Ehegattenzuzug ''weiteren Voraussetzungen'', Ist also einfacher.
Was kann ich oder können wir machen um den Grund der Reise plausibel darzulegen und wir können wir Ihre Rückkehrbereitschaft belegen?
Genug finanzielle Mittel vorweisen, die ihren Aufenthalt und gesundheitliche Versorgung hier sicher stellen.
Ich habe ein eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet! Hier in DE bei der Ausländerbehörde und das liegt der Botschaft dort auch vor! Habe auch eine Auslandsreiseversicherung für sie abgeschlossen für 90 Tage!
Habe auch eine Auslandsreiseversicherung für sie abgeschlossen für 90 Tage!
Die deckt nicht die Kosten, die bei einer eventuellen Vorerkrankung anfallen.
Ich hab keine Ahnung was ihr da machen sollt, aber ich hab ein bissl gegoogled und hab dabei diese Site gefunden http://www.juraportal24.de/auslaender-_und_asylrecht/artikel_1500/besuchervisum:_voraussetzungen_fuer_die_erteilung_durch_die_deutsche_botschaft.html . Vielleicht dass das euch weiter hilft?!!
Danke schonmal!
Hmm.... die Link funktioniert nicht ganz 😚. Gib auf der Site doch mal die Stichwörter als suchoptionen ein!
Habs gefunden, hilft mir auf jeden Fall schon mal weiter. THX
Hallo Hans, Danke erstmal für deine Antwort.
Meine Cousine hat nach Einladung von meiner Schwester in 2010 auch ein Visum erhalten. Sie hatte zu der Zeit ein abgeschlossenes Studium, war aber ledig, hatte keine feste Arbeit, kinderlos und unverheiratet.
b) Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG). Hat einer der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit, so ist zu beachten, dass Artikel 6 GG gegenüber dem deutschen Staatsangehörigen eine besondere Wirkung entfaltet. Ihm soll es grundsätzlich nicht verwehrt werden, seine Ehe- und Familiengemeinschaft in Deutschland zu führen. Daher besteht für den nachziehenden Ausländer ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, sofern der deutsche Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat und die weiteren Zuzugsvoraussetzungen vorliegen. Dies besagt doch dass man als deutscher Staatsbürger das Recht hat seinen Ehepartner nach Deutschland zu holen. Oder wo ist da der Haken?
Das Kind erhält die Staatsbürgerschaft, darf somit die Mutter automatisch mit nach Deutschland einreisen und einen Aufenthaltstitel erhalten? Muss auch bei verheirateten der Vaterschaftsnachweis erfolgen?
Hehehe, attraktiv ist sie, ich habe auch ernsthafte weiterführende Zukunftspläne mit Ihr. :-)