Einsicht in WG-Gemeinschaftskonto
Hey,
wir leben zu dritt. Die Hauptmieterin zieht aus. Monatliche Überweisung (Kaltmiete, Nk, + Pauschale für Eventualitäten) ging auf ein Gemeinschaftskonto, in welchem wir zwei (momentane Untermieter, bald einer von uns Hauptmieter) nicht geführt sind, also die Hauptmieterin betreibt das Kto mit zwei ehemaligen Mietern. Die zukünftige Hauptmieterin hat parallel schon ein neues Konto auf ihren Namen eröffnet.
Haben wir ein Recht auf Einsicht des Kontos von unserem Einzug bis zum Auszugsdatum der Hauptmieterin? Gibt es einen Paragraphen den man im gleichen Zug nennen sollte? Bin nicht eindeutig fündig geworden.
Falls noch Angaben fehlen, füge ich die gerne noch hinzu (erstmal das grobe Szenario)
Vielen Dank im Voraus :) OOOORS2
5 Antworten
Nein.
Wieso solltet Ihr in das Konto Eurer Unter-Vermieterin schauen dürfen?
Es läuft unter ihrem Namen und ob sie von Euch mehr oder weniger als das bekommt, was sie zur anteiligen Deckung ihrer Miete braucht, geht Euch rechtlich gesehen nichts an.
Wenn Ihr nicht als Kontoinhaber genannt seid, kannst Du auch nicht von einem "Gemeinschaftskonto" sprechen.
Du könntest dich beim Mieterverein erkundigen, da bekommst du wenigstens eine sachlich fundierte Auskunft. Wahrscheinlich aber nur gegen Beitrittserklärung.
nein wenn du/ihr in dem Bankkonto nicht vermerkt wart/seid, dann habt ihr kein Recht auf Einsicht in das Bankkonto, jedenfalls nicht gegenüber der Bank. Einsicht in Kontoauszüge könntet ihr evt. auf dem Klagewege erzielen, und zwar mit einer Klage auf Auskunft gegen die Kontoinhaberin. Falls das Gericht euerer Klage stattgibt, könnte sie Euch Auskunft erteilen müssen, hilfsweise die Bank mit einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils. Dazu die Dame, das Konto und die Bank bitte genau bezeichnen. Wenn ihr mittellos seid, könnt ihr es mit Beratungshilfe/Prozeßkostenhilfe versuchen.
Monatliche Überweisung (Kaltmiete, Nk, + Pauschale für Eventualitäten) ging auf ein Gemeinschaftskonto
und was willst Du da jetzt kontrollieren?
Das war , glaube ich, gar nicht gefragt.
Wow,
so schnell so viel Hilfe. Danke dafür :) Wir hätten gerne gewusst, ob sie evtl noch Geld von uns auf dem beherbergt. Nun ja, dann müssen wir es halt über §556 (565?) BGB probieren, das ist, so habe ich es zumindest gelesen, das Recht auf Einsicht der monatlich zu zahlenden Kosten. Dann können wir uns das über den Zeitraum hochrechnen, was genau abgegangen ist. Sehe ich das korrekt?
Gruß