Einsatzwechseltätigkeit bei Postboten

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Seit dem 1.1.2008 wird nicht mehr zwischen Einsatzwechseltätigkeit, Dienstreise und Fahrtätigkeit unterschieden, jetzt heißt es "nur" noch Auswärtstätigkeit.

Egal ob nach altem oder neuem Recht, kommt es für die Verpflegungsmehraufwendungen darauf an, dass Du mindestens 8 Stunden von Deiner Wohnung und Deiner regelmäßigen Arbeitsstätte abwesend bist. Nur von der Wohnung reicht nicht aus.

Du fährst jeden Tag die gleiche Arbeitsstätte an. Das ist somit Deine regelmäßige Arbeitsstätte (zumal Du da auch Vor- und Nacharbeit leistest). Du mußt also auch von dieser mehr als 8 Stunden beruflich bedingt abwesend sein. Liegt das nicht vor, bekommst Du auch keine Verpflegungsmehraufwendungen.

ZauberinDanny  10.03.2010, 10:35

Perfekte Antwort - DH

Dann sollen die mal sagen nach welchem Gesetz das so sein soll. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Ich würde Widerspruch einlegen und eine genaue Begründung formulieren. Versuch macht klug.

pollo  10.03.2010, 12:35

LStR 9.4 und LStR 9.6 i. V. m. § 9 EStG. DU WÜRDEST SOWIESO ÜBERALL EINSPRUCH EINLEGEN, NICHT WAHR? ... Versuch macht klug, super....

Das ist keine ernst gemeinte Frage, oder? Ist nicht so ziemlich jeder Arbeitnehmer mehr als 8 Stunden von zu Hause weg? Deine Arbeit als Postbote lässt sich ja nun mal schlecht am Fließband ausüben, also tust du einfach nur ganz normal deine Arbeit an deiner regelmäßigen Arbeitsstelle (auch wenn die Zustellbezirke wechseln). Um ansatzweise Anspruchsberechtigt zu sein, müsste dein Arbeitgeber an Punkt A sein, deine Arbeit an Punkt B, deine Wohnung an Punkt C. Von C fährst du nach zu B, deiner wechselnden Einsatzstelle. Nach A kommst du gar nicht.