Einsatzwechseltätigkeit bei Postboten
hallo, ich bin postbote und arbeite fast täglich in wechselnden zustellbezirken, nun habe ich heite meinen lohnsteuerbescheid bekommen und das finanzamt hat mir die verpflegungskosten mehraufwendung gestrichen, mit der begründung, ich würde jeden tag eine feste arbeitsstätte aufsuchen, das stimmt ja auch so, aber ich bin fast jeden tag in einem anderen bezirk d.h. mehr als 8 stunden von zu hause weg, ich fahr meinen betrieb an sortiere meine post und dann fahre ich zur zustellung, wenn ich fertig bin fahre ich wieder in den betrieb zurück mache meine abrechnung und fahre nach hause, für mich ist das eine einsatzwechseltätigkeit! das finanzamt meint nicht und es würde sich auch nicht lohnen einspruch einzulegen, da es für postboten nicht gilt, laut einem neuen gesetz, sehr komisch oder?
3 Antworten
Seit dem 1.1.2008 wird nicht mehr zwischen Einsatzwechseltätigkeit, Dienstreise und Fahrtätigkeit unterschieden, jetzt heißt es "nur" noch Auswärtstätigkeit.
Egal ob nach altem oder neuem Recht, kommt es für die Verpflegungsmehraufwendungen darauf an, dass Du mindestens 8 Stunden von Deiner Wohnung und Deiner regelmäßigen Arbeitsstätte abwesend bist. Nur von der Wohnung reicht nicht aus.
Du fährst jeden Tag die gleiche Arbeitsstätte an. Das ist somit Deine regelmäßige Arbeitsstätte (zumal Du da auch Vor- und Nacharbeit leistest). Du mußt also auch von dieser mehr als 8 Stunden beruflich bedingt abwesend sein. Liegt das nicht vor, bekommst Du auch keine Verpflegungsmehraufwendungen.
von mir auch... DH
Dann sollen die mal sagen nach welchem Gesetz das so sein soll. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Ich würde Widerspruch einlegen und eine genaue Begründung formulieren. Versuch macht klug.
LStR 9.4 und LStR 9.6 i. V. m. § 9 EStG. DU WÜRDEST SOWIESO ÜBERALL EINSPRUCH EINLEGEN, NICHT WAHR? ... Versuch macht klug, super....
Das ist keine ernst gemeinte Frage, oder? Ist nicht so ziemlich jeder Arbeitnehmer mehr als 8 Stunden von zu Hause weg? Deine Arbeit als Postbote lässt sich ja nun mal schlecht am Fließband ausüben, also tust du einfach nur ganz normal deine Arbeit an deiner regelmäßigen Arbeitsstelle (auch wenn die Zustellbezirke wechseln). Um ansatzweise Anspruchsberechtigt zu sein, müsste dein Arbeitgeber an Punkt A sein, deine Arbeit an Punkt B, deine Wohnung an Punkt C. Von C fährst du nach zu B, deiner wechselnden Einsatzstelle. Nach A kommst du gar nicht.
Perfekte Antwort - DH