Als Rentner "auf Rechnung" arbeiten - was beachten?
Hi Zusammen,
meine Mutter ist Rentnerin und würde gerne ihre Rente etwas aufbessern. Sie hätte die Möglichkeit mal hier und mal dort ein wenig zu arbeiten. Z.B. Sträuße binden für eine Gärtnerei, wenn dort jemand krank wird oder viel zu tun ist, oder mal ein paar Schreibarbeiten für eine Schreinerei - Sie würde im Monat also mit 3-4 Arbeitsstätten auf ca. 400 Euro kommen.
Sie kann bei allen natürlich nicht auf 400-Euro-Basis arbeiten, bzw. wollen auch die Betriebe nicht unbedingt jemanden fest einstellen - es handelt sich also eher um Gelegenheitsjobs. Jetzt hatte sie sich gefragt, ob es möglich wäre auf Rechnung zu arbeiten und was sie dabei beachten muss.
Muss sie dies beim Finanzamt angeben? Benützt sie ihre eigene Steuernummer auf den Rechnungen? Müssen die Rechnungen speziell gestatlter sein. Muss das ganze irgendwo angemeldet werden?
4 Antworten
Wenn sie auf Rechnung arbeitet, dann braucht sie einen Gewerbeschein. Sonst darf sie keine Rechnungen ausstellen bzw. sonst sind sie nicht für den Empfänger zu nutzen. 400 Euro darf sie dazu verdienen. Soll sie sich doch stundenweise bezahlen lassen als Aushilfe.
Sobald 400 € überschritten werden, wird der gesamte Betrag sozialversicherungspflichtig. Die Krankenkasse könnte sich dann einfach irgendeinen der Auftraggeber rausgreifen (vorzugsweise einenwo etwas zu holen ist). Deswegen machen die Firman das nicht mit.
Wenn sie Frührentnerin ist darf sie nur 400 Euro im Monat verdienen. Bei einem Steuerberater beraten lassen bevor sie teure Fehler macht.
Hallo,
es muß ein Gewerbeangemeldet werden. (Dienstleistungen oder so)Davon wird das Finanzamt automatisch benachrichtig.Und es muß ein Fragebogen ausgefüllt und ans Finanzamt geschickt werden.
Zu der Frage mit der Steuernummer:Mit den Betreiben abklären ob sie auf Umsatzsteuer bestehen oder nicht.
Dann einen Steuerberater aufsuchen.
Wenn sie das Regelrentenalter erreicht hat, kann sie soviel dazu verdienen wie sie will. Das Einkommen muss natürlich versteuert werden. Damit Arbeitgeber nun nicht nur noch Rentner beschäftigen, müssen diese trotzdem den Arbeitgeberanteil an die Rentenversicherung abführen. Daher bieten diese gerne an, dass der Arbeitnehmer auf Rechnung arbeiten soll. Dann muss man eine Gewerbe anmelden und ist Subunternehmer.
Danke für deine Antwort. Das mit der 400-Basis würde nicht funktionieren, weil es mehrere kleine Betriebe sind, die immer nur gelegentlich Arbeit für sie haben. Manche Betriebe möchten keine 400-Euro-kräfte einstellen und hätten für die Dienstleistung lieber eine Rechnung erstellt.